Medienrecht 2 - Interaktive Studienpläne der TU Ilmenau
Die Interaktiven Studienpläne sind ein Informationsangebot zu den Studiengängen der TU Ilmenau.
Die rechtsverbindlichen Studienpläne entnehmen Sie bitte den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen (Anlage Studienplan).
Alle Angaben zu geplanten Lehrveranstaltungen finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis.
Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite keine Aktualisierungen mehr vorgenommen werden. Alle Module und Studienpläne ab der PO-Version 2021 (Bachelor- und Master-Studiengänge) sind ab sofort im Campus-Portal erreichbar.
| Modulinformationen zu Medienrecht 2 im Studiengang Master Medienwirtschaft 2021 | |
|---|---|
| Modulnummer | 200809 |
| Prüfungsnummer | 2500566 |
| Fakultät | Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Medien |
| Fachgebietsnummer | 2544 (Law and Economics of Digitalization) |
| Modulverantwortliche(r) | Prof. Dr. Juliane Mendelsohn |
| Turnus | Sommersemester |
| Sprache | Deutsch |
| Leistungspunkte | 5 |
| Präsenzstudium (h) | 22 |
| Selbststudium (h) | 128 |
| Verpflichtung | Pflichtmodul |
| Abschluss | schriftliche Prüfungsleistung, 90 Minuten |
| Details zum Abschluss | |
| Link zum Moodle-Kurs | Kurs:" title="Link zum Moodle-Kurs" target="_blank">https://moodle.tu-ilmenau.de/course/view.php?id=1105">Kurs: |
| Lehrende | |
| Anmeldemodalitäten für alternative PL oder SL | |
| max. Teilnehmerzahl | |
| Vorkenntnisse | Inhalte, wie sie in der Veranstaltung Einführung in das Recht vermittelt werden, insbesondere die Fähigkeit, einzelne Rechtsgebiete voneinander abzugrenzen und die Methodik des Rechts anzuwenden sowie Fallkonstellationen der obersten Staatsorgane, der Staatsprinzipien sowie zivilrechtliche Fragestellungen zu analysieren und zu bearbeiten sowie Inhalte, wie sie in der Veranstaltung Einführung in das Medienrecht vermittelt werden, insbesondere die Fähigkeit, die medienrelevanten Grundrechte wie die Medienfreiheiten, die Meinungs- und die Informationsfreiheit, die Berufs- und Eigentumsfreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu analysieren, d.h. diese Grundrechte rechtswissenschaftlich zu prüfen und abzuwägen. |
| Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen | Die Studierenden sind in der Lage, einfachgesetzliche medienrechtliche Regelungen des Urheber-, Wettbewerbs-, Jugendschutz- und Datenschutzrechts zu analysieren und anzuwenden. Sie können urheber-, wettbewerbs- jugend- sowie datenschutzrechtliche Probleme erkennen und mögliche Erfolgsaussichten von Rechtsstreitigkeiten einschätzen. Vorlesungen und Übungen folgen unterschiedlichen didaktischen Konzepten. Dienen erstere zunächst der Vorstellung, Erklärung, Veranschaulichung, Interpretation und Einordnung des Stoffes, so zielen die Übungen auf die Anwendung und Einübung der Methoden mithilfe von Falllösungen und Klausurentraining. Nach intensiven Diskussionen und Gruppenarbeit während der Übungen sind die Studierenden in der Lage, Leistungen ihrer Mitkommilitonen richtig einzuschätzen und zu würdigen. Sie berücksichtigen Kritik, beherzigen Anmerkungen und nehmen Hinweise an. Mit der Vorlesung werden vor allem Fach- und Methodenkompetenz, mit der Übung zusätzlich Sozialkompetenz vermittelt. |
| Inhalt | 1. Urheberrecht Die Vorlesung Medienrecht II setzt die Vertiefung der Vorlesung Medienrecht I fort. |
| Medienformen und technische Anforderungen bei Lehr- und Abschlussleistungen in elektronischer Form | Interaktives Tafelbild, PowerPoint-Folien, vorlesungsbegleitendes Skript |
| Literatur | Lehrbücher Zur weiteren Vertiefung und zum Nachschlagen einzelner Probleme Rechtstext-Ausgabe Rechtsprechungssammlung Fallsammlungen |
| Lehrevaluation | |

