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Regierungsdirektor Ass. jur. Stefan Roth
Dezernent für Personal und Recht
Max-Planck-Ring 14
98693 Ilmenau
Tel.: +49 (0)3677 69-2542
Ein Berufungsverfahren an der TU Ilmenau gliedert sich in folgende Phasen unabhängig, ob es sich um eine W1-, W2- oder W3- Professur handelt. Zu Tenure-Track-Professuren sind hier weiterführende Informationen zu finden. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen beinhaltet das Thüringer Hochschulgesetz, die Ordnung über das Verfahren der Berufung von Professuren (Berufungsordnung) sowie bei Tenure-Track-Professuren in der Satzung zur Regelung der Strukturen, des Verfahrens und der Qualitätssicherung im Rahmen von Tenure-Track-Professuren und zur Regelung der Evaluation von Juniorprofessuren (PDF).
Die Ausschreibung erfolgt öffentlich und wird auf den Webseiten der TU Ilmenau veröffentlicht. Sie ist mit einer Bewerbungsfrist versehen.
Nach der Beschlussfassung im Fakultätsrat wird der Berufungsvorschlag zur Stellungnahme an den Senat weitergeleitet und nach Fertigstellung der Verfahrensakte an den Präsidenten weitergereicht.
Der Präsident entscheidet abschließend über den Berufungsvorschlag und erteilt den Ruf. Damit einhergehend wird die Rufinhaberin bzw. der Rufinhaber aufgefordert, mit der Leitung der Fakultät die künftigen Aufgaben und den Arbeitsbereich zu erörtern. Danach ist ein Gespräch mit dem Präsidium zu vereinbaren, um die konkrete Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses – insbesondere auch die Höhe Ihrer Bezüge und die weitere Ausstattung – abzusprechen.
Die Berufungsverhandlung wird durch den Präsidenten mit der Rufinhaberin bzw. dem Rufinhaber in Anwesenheit des Kanzlers und der Dekanin bzw. des Dekans geführt. Im Ergebnis entsteht das Berufungsangebot, welches nach einer Freigabe und universitätsseitigen Unterzeichnung durch die Rufinhaberin bzw. dem Rufinhaber innerhalb einer Frist zu unterschreiben ist.
Neben der Unterzeichnung des Berufungsangebotes ist eine Erklärung der Annahme des Rufs durch die Berufene bzw. den Berufenen (schriftlich, ggf. vorab per E-Mail/Telefax) gegenüber dem Präsidenten binnen einer Frist nach Zugang des universitätsseitig unterzeichneten Berufungsangebots erforderlich. Dann wird das Einstellungsverfahren eingeleitet und die Ernennung vorbereitet. Die weiteren Listenplatzieren werden über die Beendigung des Verfahrens informiert.