Die Juniorprofessur wurde im Jahr 2002 mit der fünften Novelle des Hochschulrahmengesetzes als ein weiterer Qualifikationsweg zur Lebenszeitprofessur eingeführt, ursprünglich als Alternative zur zeitaufwendigen Habilitation. Sie soll dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine frühe Selbstständigkeit und Unabhängigkeit in der Forschung ermöglichen.

Juniorprofessuren werden öffentlich ausgeschrieben. Bitte informieren Sie sich auf unserem Stellenportal. Bewerber*innen durchlaufen ein übliches Berufungsverfahren. Ähnlich dem Verfahren einer normalen Professur, wählt eine Berufungskommission der Hochschule geeignete Bewerber*innen aus und lädt sie zu einem Vorstellungsgespräch und einem Probevortrag ein.

Als Junior erfüllen Sie im Grunde die gleichen Aufgaben wie reguläre Professor*innen. Sie engagieren sich in der Lehre, betreuen Studierende und Promovenden, beantragen Drittmittelprojekte, leisten Gremienarbeit und erledigen administrative Aufgaben. Da Sie sich noch in der Qualifizierungsphase befinden, haben Sie zudem die Möglichkeit der (über-)fachlichen Fort- und Weiterbildung

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