"Die Sicherung und Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre ist vorrangig Aufgabe der Hochschulen. Sie erfüllen diese Aufgabe durch hochschulinterne Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung (...)."

 

So heißt es in Artikel 1 Absatz 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags. Eine dieser Maßnahmen stellt an der TU Ilmenau die interne Akkreditierung der Studiengänge dar. Das heißt im Zuge der Systemakkreditierung muss die Universität nachweisen, dass sie die im Studienakkreditierungsstaatsvertrag bzw. der Thüringer Studienakkreditierungsverordnung niedergelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien systematisch umsetzt. Hierfür muss das Qualitätsmanagementsystem regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche vorsehen, an denen interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis und Absolventinnen und Absolventen beteiligt sind.

Das Verfahren der internen Akkreditierung durchläuft jeder Studiengang alle sechs Jahre. Die interne Akkreditierung wird durch die Ordnung zum Qualitätsmanagement in Studium und Lehre (QMO-SL) geregelt. Eine Übersicht über den Akkrediterungsstatus unserer Studiengänge finden Sie hier.

Für Rückfragen steht Ihnen die Stabsstelle Digitale Prozesse und Qualitätsmanagement zur Verfügung.

Zertifizierungs- und Akkreditierungskommission (ZAK)

Der Senat der TU Ilmenau hat am 05. Mai 2020 die Zertifizierungs- und Akkreditierungskommission (ZAK) eingerichtet. Dieser internen Kommission obliegt die Prüfung der Studiengänge hinsichtlich geltender externer und interner Vorgaben im Rahmen der internen Akkreditierung sowie die Ableitung einer entsprechenden Akkreditierungsempfehlung für den Senat.

Die Mitglieder der ZAK werden auf Vorschlag der Fakultäten und Empfehlung des Studienausschusses vom Senat benannt und umfassen:

  • aus jeder Fakultät zwei Personen aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, davon eine Person als Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter, sowie zwei Personen aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon eine Person als Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter,

  • auf Empfehlung des Gewähltenkonvents zwei Studierende sowie zwei Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter,

  • die Vizepräsidentin beziehungsweise der Vizepräsident für Bildung als Vorsitzende beziehungsweise Vorsitzender und beratendes Mitglied ohne Stimmrecht,

  • ein Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin der Stabsstelle Digitale Prozesse und Qualitätsmanagement als beratendes Mitglieder ohne Stimmrecht.

Die ZAK im Intranet (nur mit Uni-Login)