01.07.2022

Neue Corona-Testverordnung

Am 30.6.2022 ist die neue Corona-Testverordnung in Kraft getreten. Kostenfreie Corona-Schnelltests sind daher nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verfügbar.

Anspruch auf einen kostenfreien Test haben insbesondere vulnerable Personengruppen bzw. Personen, die derzeit nicht geimpft werden können. Dazu gehören bspw. Kinder unter 5 Jahren, Schwangere im 1. Trimester oder Besucher/Bewohner von Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen. Weiterhin erhalten Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten oder Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist, einen kostenfreien Test.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ab sofort ein Eigenbeitrag von 3,- EUR pro Test zu zahlen. Der Nachweis der Voraussetzungen für einen 3,- EUR Bürgertest (Besuch einer Veranstaltung in einem Innenraum am Testtag, Kontakt zu Risikopersonen oder rote Corona-Warn-App) beruht auf Selbstauskunft.
 

Personen mit Symptomen sollen künftig zum Arzt gehen. Der Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test, sofern der Antigen-Schnelltest positiv ausfällt, besteht aber weiterhin.

Die Webseite zur Anmeldung für einen Test im Testzentrum auf dem Campus ist nun aktualisiert. Sie können zwischen dem kostenlosen Bürgertest, dem Bürgertest mit 3,- EUR Zuzahlung oder dem Antigen Schnelltest für 9,90 EUR auswählen.

Alle relevanten Informationen zur Änderung der Corona-Testverordnung können Sie hier nachlesen.

Die aktuell gültige Testverordnung finden Sie hier