Verpflichtung zur Bewahrung von Freiheit in Lehre und Forschung

Wissenschaft lebt von der Freiheit von Lehre und Forschung. Inhalte der Lehre und Ergebnisse der Forschung dürfen nicht tendenziös von außen und innen zum Vorteil Einzelner beeinflusst werden, sondern sollen der Gemeinschaft aller Menschen zum Wohle dienen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Ilmenau müssen sich daher gemäß des Leitbildes zu den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis bekennen und diese in ihrer täglichen Arbeit umsetzen. Die Bewahrung dieser Freiheit in Lehre und Forschung kann nur durch größtmögliche Transparenz der Aktivitäten an einer Universität gelingen. 

Vorraussetzungen zur Bewahrung der Transparenz in der Wissenschaft sind:

  • Standards guter wissenschaftlicher Praxis erfüllen
  • ethisches Verhalten in der Forschung garantieren
  • eine gründliche Forschungsfolgenabschätzung durchführen
  • Transparenz in der Drittmitteleinwerbung sicherstellen
  • die öffentliche Bereitstellung von Forschungsergebnissen gewährleisten

Forschung und Lehre an der TU Ilmenau sind eingebettet in die Forschungslandschaft in Thüringen "durch eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure" aus Gesellschaft, Politik, Industrie und Wissenschaft. Der Anwendungsbezug von Forschung und Lehre wird auf diese Weise gesichert, mit dem Ziel, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Akteure zu stärken.

Die TU Ilmenau hat sich gemeinsam mit den anderen Thüringer Hochschulen auf die "Leitlinien zur Transparenz in der Forschung und Wissenschaft" verständigt. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der  Thüringer Landespräsidentenkonferenz.

Daraus leitet sich ein jährlich zum 30.06 zu veröffentlichendes Verzeichnis der TLPK über alle Förderprojekte an Thüringer Universitäten ab:

Datenbank Drittmittelforschungsvorhaben der Thüringer Hochschulen seit 2016