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Alexandra Dalek
Referentin des Graduate Centers
+49 3677 69-4792
Büro: Zi. 3315, Ernst-Abbe-Zentrum, Ehrenbergstr. 29
Eine Promotion dient dem Nachweis der Fähigkeit zur eigenständigen und originären wissenschaftlichen Forschung. Die Anfertigung einer Dissertation – und damit die eigenständige Forschungsleistung – sollte wesentlich zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt der jeweiligen Fachdisziplin beitragen. Bis zur Erlangung eines Doktorgrades können je nach Fachrichtung, Thema der Arbeit und persönlichem Einsatz zwei bis sechs Jahre vergehen.
Neben den formalen Voraussetzungen, einer Diplom-, Master- oder Magisterprüfung an einer Universität, einer gleichwertigen Staatsprüfung oder einer Masterprüfung an einer Fachhochschule, sollten Sie sich für Wissenschaft begeistern und über Durchhaltevermögen und großem Interesse an Ihrem gewählten Thema verfügen.
Zahlreiche Informationen zum Promovieren in Deutschland finden Sie auf der Seite Research in Germany des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Eine Promotion ist der erste Schritt hin zu einer wissenschaftlichen Karriere. Sie kann aber auch für Positionen außerhalb der Wissenschaft oder im Wissenschaftsmanagment sinnvoll oder von Vorteil sein.
Als Nachwuchswissenschaftler*innen sind Sie an unserer Universität early stage researchers. Von Ihnen wird daher auch auf dem Fundament einer guten wissenschaftlichen Praxis ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit erwartet.
Die Details des Promotionsverfahrens finden Sie in der Promotionsordnung der TU Ilmenau.
Zunächst benötigen Sie von Ihrer ausgewählten Betreuungsperson eine Bereitschaftserklärung zur wissenschaftlichen Betreuung der Promotion. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, eine Betreuungsvereinbarung mit der Betreuungsperson abzuschließen. Der hier zum Download bereitgestellte Vorschlag ist als Handreichung zu verstehen, welche Hinweise auf notwendige Inhalte (hier § 1 – 9 genannt) gibt. Die konkrete Gestaltung obliegt letztendlich den zuständigen Betreuenden in Absprache mit den Promovierenden.
Das Präsidium empfiehlt für alle Doktorandinnen und Doktoranden eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Eine solche Betreuungsvereinbarung kann ggf. auch direkt als Qualifizierungsvereinbarung für eine befristete Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung verwandt werden.
Download Bereitschaftserklärung
Download Betreuungsvereinbarung
Download Welcome Mappe
Die Entscheidung für oder gegen eine Promotion und somit eine mögliche wissenschaftliche Karriere sollten Sie keinesfalls leichtfertig treffen. Beziehen Sie folgende Fragen auf jeden Fall in Ihre Überlegungen mit ein:
Möchten Sie sich intensiver mit dem Thema Promotion beschäftigen, empfehlen wir Ihnen den Zeit Campus Ratgeber Promotion (in Kooperation mit der Klaus Tschira Stiftung).
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bietet Kurse und Informationen als Entscheidungshilfe an.
Einen ersten Einblick zum Ablauf einer Promotion an der TU Ilmenau finden Sie zudem in unserem Promotionsleitfaden.
Gern können Sie auch die Beratungsangebote des Graduate Centers in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon und vereinbaren einen Termin.
In jedem Fall wenden Sie sich bitte zur Beratung an die Ansprechpersonen an unseren Fakultäten. Ansprechpersonen sind die Geschäftsführenden Referent*innen der Fakultäten.
Interessierte ausländische Studierende können die Beratungsstelle des Welcome Centers for international Researchers mit ihrem Anliegen kontaktieren und sich zusätzlich hier informieren.
Wenn Sie an einer Fakultät der TU Ilmenau promovieren möchten, können Sie (ab 16.03.2024) über das Campus Portal ein Promotionsgesuch, d. h. einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in, bei dieser Fakultät einreichen. Die Annahme als Doktorand*in ist die Voraussetzung für Ihre Promotion an der TU Ilmenau. Um das Promotionsgesuch stellen zu können, benötigen Sie eine Bereitschaftserklärung zur wissenschaftlichen Betreuung der Promotion. Bitte lassen Sie sich diese Bereitschaftserklärung von Ihrer betreuenden Hochschullehrerin oder Ihrem betreuenden Hochschullehrer geben. Eine Vorlage für die Bereitschaftserklärung finden unter dem obigen Link.
Für Rückfragen zum Promotionsgesuch wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Ansprechpersonen der jeweiligen Fakultät:
Als von einer Fakultät angenommene*r Doktorand*in haben Sie unabhängig von Ihrem Status, also ob Sie als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in, Stipendiat*in etc., promovieren, die Möglichkeit sich als Promotionsstudierende*r zu immatrikulieren.
Mit der Immatrikulation als Promotionsstudierende*r sind folgende Vorteile verbunden:
Hier gelangen Sie direkt zur Bewerbung als Promotionsstudierende*r!
Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation als Promotionsstudierende*r nicht mit der Annahme als Doktorand*in an Ihrer Fakultät gleichzusetzen ist.