Ein Termin für ein Beratungsgespräch ist grundsätzlich jederzeit möglich, sollte jedoch unbedingt für die individuelle Gefährdungsbeurteilung in Anspruch genommen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass wir alle möglichen Gefahren im Studium für Sie und Ihr ungeborenes Kind ausschließen können.
Des Weiteren werden im Beratungsgespräch sämtliche Fragen zur Schwangerschaft und zum Mutterschutz beantwortet und wir können Ihnen bei möglichen Problemen helfen, die aufgrund Ihrer Schwangerschaft im Studium auftreten.
Bei diesem Termin werden Sie auch über die Möglichkeit einer Beurlaubung beraten.