Die Technische Universität Ilmenau möchte allen Studierenden die gleichen Chancen für ein erfolgreiches Studium ermöglichen sowie die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe nicht nur am universitären, sondern auch am gesellschaftlichen Leben fördern.

Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigung (Behinderung und/oder chronischer Erkrankung) finden hier wichtige Informationen für einen möglichst reibungslosen Studienstart sowie bei der Bewältigung der Herausforderungen in Studium und Lebensumfeld.

Gehöre ich dazu?

§ 2 Absatz 1 SGB IX

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“

Eingeschlossen sind auch chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf wie z. B. Rheuma, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Allergien oder Teilleistungsstörungen (z. B. Legasthenie).

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich ist ein zentrales Instrument, um Barrieren und Benachteiligungen individuell auszugleichen und Chancengleichheit zu sichern. Diesen Rechtsanspruch gibt es sowohl beim Zugang zum Studium als auch während des Studiums.

 

Ansprechpartner*innen

Im Gespräch mit Carolin Stotzka kann die persönliche Situation offen und vertrauensvoll bei Wahrung der Anonymität besprochen werden; am besten nach Vereinbarung per E-Mail. Darüber hinaus stehen weitere Ansprechpersonen zu Gesprächen bereit.

Carolin Stotzka

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