Diese Website richtet sich an Promovierende und (Gast-)Wissenschaftler*innen. Studierenden empfehlen wir die we4you-Anreise-Website.

Überblick

Für alle ausländischen Wissenschaftler*Innen, Promovierenden, Studierenden und Sprachkursteilnehmer*innen an der TU Ilmenau ist die Ausländerbehörde des Ilmkreises in Arnstadt zuständig.

Da die Gültigkeitsdauer Ihres Visums im Reisepass begrenzt ist (siehe Gültigkeitsvermerk auf dem Visum), müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums einen Aufenthaltstitel für Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland beantragen.

Das Einreisevisum ist in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.

Der Ilm-Kreis stellt die entsprechenden Anträge inzwischen online zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels den folgenden Link: Onlineanträge Aufenthalt

Bitte füllen Sie den für Ihren Aufenthaltszweck passenden Onlineantrag wahrheitsgemäß und vollständig aus und übermitteln Sie die erforderlichen Unterlagen. Weitere Informationen zum Verfahren und gegebenenfalls zu einem persönlichen Termin erhalten Sie anschließend von der Ausländerbehörde.

Die Terminvereinbarung erfolgt aus Gründen der Verbindlichkeit normalerweise ausschließlich online. Gehen Sie zur Online Terminvergabe und buchen einen Termin. 

Die Ausländerbehörde hat normalerweise Servicezeiten im Akademischen Service Center (ASC) der TU Ilmenau im Mensa Gebäude. Hier wird in der Regel Ihr Gesprächstermin durchgeführt. So müssen Sie nicht nach Arnstadt reisen, wo die Ausländerbehörde des Ilm-Kreises ihren Hauptsitz hat.

 

Halten Sie bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bitte folgende Unterlagen bereit:

  1. Pass mit Visum
  2. Arbeitsvertrag und / oder Immatrikulationsbescheinigung
  3. Nachweis einer Krankenversicherung
  4. Mietvertrag
  5. Meldebescheinigung, die nicht älter als 4 Wochen ist
  6. Finanzierungsnachweis

Die Punkte 4 bis 6 müssen Sie nur dann befolgen, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben werden.

Um Aufenthaltsprobleme zu vermeiden, lassen Sie bitte die Gültigkeit Ihres Passes rechtzeitig verlängern. In der Regel muss der Pass 3 Monate länger gültig sein als die Aufenthaltserlaubnis.

Weiterführende Informationen zur Einstellung von internationalen Mitarbeitenden finden Sie im Intranet der Universität.