Diese Website richtet sich an Promovierende und (Gast-)Wissenschaftler*innen. Studierenden empfehlen wir die we4you-Anreise-Website.

Überblick

Hier erhalten Sie steuerrechtliche Informationen zur Steuerpflicht in Deutschland und der Doppelbesteuerung.

Falls Sie Ihren Aufenthalt an der Technischen Universität Ilmenau im Rahmen eines Stipendiums verbringen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des deutschen Einkommenssteuergesetzes von der Steuer befreit. Hier empfiehlt sich Rücksprache mit Ihrem*r jeweiligen Stipendiengeber*in. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuert werden muss. 

Falls Sie an der Technischen Universität Ilmenau mit einem Arbeitsvertrag arbeiten werden, gilt für Sie folgendes:

Ausländische Arbeitnehmer*innen, die in Deutschland einen Wohnsitz begründen oder sich während eines zeitlich zusammenhängenden Zeitraums von mehr sechs Monaten in Deutschland aufhalten, unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht.

Als Wohnsitz gilt beispielsweise eine Wohnung, die (auf gewisse Dauer) angemietet und auch benutzt wird; nicht dagegen eine Unterkunft im Hotel.

Die unbeschränkte (deutsche) Steuerpflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle inländischen und ausländischen Einkünfte. Dies gilt aber nur, soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelungen, beispielsweise nach den jeweiligen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, bestehen.

Die für Sie anfallenden Steuern werden unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen.

Mit einigen Ländern gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrer*innen und Forscher*innen, die für höchstens zwei Jahre nach Deutschland kommen, um hier in einer öffentlichen Forschungseinrichtung zu forschen, ihre Steuern im Heimatland zahlen können.

Bitte erkundigen Sie sich, welche steuerlichen Bestimmungen in Ihrem Heimatland gelten, um dies bei späteren Steuererklärungen berücksichtigen zu können.  In Zweifelsfällen sollte ein Steuerberater im Heimatland oder auch in Deutschland konsultiert werden.

Als Stipendiat oder Geförderte*r eine Steuer-ID beantragen

Die Steueridentifikationsnummer ist eine Anforderung der deutschen Bundesregierung. Die Technische Universität Ilmenau (TU Ilmenau) muss die deutsche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) jedes internationalen Gastes an die Regierungsbehörde weitergeben, damit Vergütungen (Stipendien, Aufenthaltsmittel, Beihilfen etc.) getätigt werden können, auch wenn sie nicht in Deutschland leben.

Warum fragen wir die Steuer-ID ab?

Für Zahlungen an externe Personen (internationale Gäste) ist die TU Ilmenau nach der gültigen Mitteilungsverordnung („MV Steuer-ID“) verpflichtet, persönliche Angaben der Zahlungsempfänger*innen inklusive der deutschen Steuer-ID an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten.

Die Transaktionsmeldeverordnung - auf deren Grundlage die Vorgaben basieren - wurde von der Bundesregierung auf der Grundlage der Ermächtigung des § 93a Abs. 1 Abgabenordnung (AO) am 7. September 1993 erlassen. Danach sind öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, ab dem 1. Januar 2025 die Steuer-ID bei den Finanzbehörden zu melden.

Welche Daten werden von Ihnen erhoben?

In der Regel muss die Meldung an die Steuerbehörden die in § 93c Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung genannten Daten enthalten.

Wir fordern von Ihnen lediglich ein ausgefülltes Formular zur Beantragung der Steuer-ID sowie eine aktuelle Ausweiskopie ein. Beides wird über Ihre Kontaktperson im jeweiligen Förderprogramm im International Office direkt oder über die Mobility Online Datenbank bei Ihnen abgefragt.

Hinweis: Zahlungen an Sie - auch bei kurzfristigen bzw. kurz andauernden Aufenthalten - werden nur ausgeführt, wenn Ihre entsprechenden Daten vorliegen.

Was ist zu tun, wenn Sie noch keine Steuer-ID bekommen bzw. beantragt haben?

Internationale Studierende mit Stipendien aus deutschen Förderprogrammen

Jeder, der in Deutschland geboren oder gemeldet ist, erhält vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einen Brief mit seiner Steuer-ID erhalten. Das gilt auch für internationale Studierende, die sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Ilmenau angemeldet haben. Das Schreiben mit der Steuer-ID wird in der Regel ca. 3 Wochen nach Anmeldung im Einwohnermeldeamt per Postweg zugestellt. Sollte das Schreiben aus irgendeinem Grund nicht ankommen, können Sie die Steuer-ID erneut persönlich beim Einwohnermeldeamt abfragen.

Die deutsche Steuer-ID wird einmalig vergeben. Sie ist ein Leben lang gültig und ändert sich nicht. Sie sollten diese deshalb sicher aufbewahren und jederzeit abrufbar halten.

Wenn Sie Ihre Steuer-ID verlegt, verloren oder vergessen haben, können Sie diese über die Website des Bundeszentralamts für Steuern neu erteilen lassen.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kontaktperson im International Office der TU Ilmenau.

Internationale Gäste mit Finanzierung aus einem deutschen Fördermittelprogramm

Wenn Sie als internationaler Gast nicht behördlich in Deutschland gemeldet sind und eine Zahlung von der TU Ilmenau erwarten, müssen Sie vorher eine Steuer-ID vorweisen.

Die jeweilige Organisationseinheit an der TU Ilmenau (Abteilung Steuern in Zusammenarbeit mit dem International Office) beantragt für Sie vor der Freigabe der Zahlung eine entsprechende Steuer-ID beim zuständigen Finanzamt. Dafür müssen Sie Folgendes tun.

  1. Ihre Kontaktperson im International Office wird Sie vor Ihrem Aufenthalt an der TU Ilmenau in einer E-Mail über die notwendigen Schritte unterrichten. Geförderte, die über die Mobility Online-Datenbank laufen, erhalten die Hinweise dort entsprechend.
  2. Das deutsche Formular muss mit allen Daten ausgefüllt und mit einer gut lesbaren Ausweiskopie bis spätestens 14 Tage vor Aufenthalt an die Kontaktperson zurückgesendet bzw. in die Datenbank geladen werden.

Achtung: Das Formular liegt nur in deutscher Sprache vor. Eine Übersetzung in englischer Sprache finden Sie unter diesem Link.

Bitte senden Sie ausschließlich das ausgefüllte deutsche Formular zurück.

Die Steuer-ID wird einmalig vergeben. Sie ist ein Leben lang gültig und ändert sich nicht. Sie sollten diese deshalb sicher aufbewahren und jederzeit abrufbar halten.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kontaktperson im International Office der TU Ilmenau.

Weiterführende Informationen zum Thema Steuern für internationale Forscher*innen in Deutschland