Auf einen Blick

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Gefördert werden kann man als Promovend*in der TU Ilmenau.

Wie lange wird man gefördert?

Die Förderung nach der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung läuft i.d.R. drei Jahre.

Ein weiteres viertes Förderjahr kann drei Monate vor Ablauf der Förderperiode beantragt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Stipendium beträgt monatlich 1.400,- € pro Monat.

Hinzu kommen 300,- Euro Familienzulage für das erste unterhaltsberechtigte Kind und 150,- Euro für jedes weitere.


Vergaben:
jährlich zum 1. April und 1. Oktober
 

Anzahl der zu vergebenden Stipendien:
je nach den vom Land bereit gestellten vorhandenen Finanzmitteln


Bewerbungszeitraum 2024:
26.01.2024 - 01.03.2024

Aktuelle Ausschreibung

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Thüringen vergibt die Technische Universität Ilmenau ab dem 1. April 2024 Stipendien für Promotionsvorhaben an besonders leistungsfähige Graduierte nach Maßgabe der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung (ThürGFVO) und der im Haushaltsplan für diesen Zweck bereitgestellten Mittel.

Im Rahmen der Vergabe können - vorbehaltlich der Zuweisungen und Ermächtigungen durch das Land Thüringen bis zu fünf Neuanträge für ein Stipendium bewilligt werden. Hiervon unberührt sind die Anträge auf Folgebewilligung für das zweite und dritte Förderjahr.

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