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Dr. Christoph Hoock
Leiter PATON
Langewiesener Straße 37 / Leibnizbau
98693 Ilmenau
+49 3677 69-4572
Entstehen im Rahmen universitärer Forschungsarbeiten schutzfähige Ergebnisse, sind diese in Form einer Erfindungsmeldung bei dem Schutzrechtsbeauftragten der TU Ilmenau zu melden. Dies betrifft auch Erfindungen, die im Rahmen der öffentlich oder privatrechtlich geförderten Forschung sowie in Nebentätigkeit entstanden sind. Dabei umfasst eine Erfindungsmeldung:
ein ausgefülltes Formular,
eine Erstrecherche zum Stand der Technik und
eine ausführliche und vollständige Beschreibung der Erfindung in deutscher Sprache (Hinweise für Erfinderinnen und Erfinder der TU Ilmenau).
Nach Eingang der Erfindungsmeldung wird diese zunächst auf Vollständigkeit, vertragliche Gebundenheit, Patentierbarkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit überprüft und rechtzeitig vor Ablauf gesetzlich vorgegebener Fristen die Inanspruchnahme oder Freigabe gegenüber jedem beteiligten Erfinder erklärt.
Nach einer Inanspruchnahme der Erfindung werden von dem Schutzrechtsbeauftragten in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Erfindern die beim Patentamt einzureichenden Unterlagen vorbereitet und eingereicht. Die Erstanmeldung einer Erfindung erfolgt in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt als nationales Schutzrecht. Im Ergebnis werden der Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ein amtliches Aktenzeichen und ein Anmeldedatum (Priorität) zugeordnet.
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SchutzrechtsbeauftragterDr. Günter Mosel |