Annahme und Bearbeitung von Erfindungsmeldungen aus der TU Ilmenau

Entstehen im Rahmen universitärer Forschungsarbeiten schutzfähige Ergebnisse, sind diese in Form einer Erfindungsmeldung bei dem Schutzrechtsbeauftragten der TU Ilmenau zu melden. Dies betrifft auch Erfindungen, die im Rahmen der öffentlich oder privatrechtlich geförderten Forschung sowie in Nebentätigkeit entstanden sind. Dabei umfasst eine Erfindungsmeldung:

Nach Eingang der Erfindungsmeldung wird diese zunächst auf Vollständigkeit, vertragliche Gebundenheit, Patentierbarkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit überprüft und rechtzeitig vor Ablauf gesetzlich vorgegebener Fristen die Inanspruchnahme oder Freigabe gegenüber jedem beteiligten Erfinder erklärt.

Nach einer Inanspruchnahme der Erfindung werden von dem Schutzrechtsbeauftragten in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Erfindern die beim Patentamt einzureichenden Unterlagen vorbereitet und eingereicht. Die Erstanmeldung einer Erfindung erfolgt in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt als nationales Schutzrecht. Im Ergebnis werden der Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ein amtliches Aktenzeichen und ein Anmeldedatum (Priorität) zugeordnet.

KONTAKT

Schutzrechtsbeauftragter

Dr. Günter Mosel
Leibnizbau | Raum 4151
+49 (0)3677 69 4587
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