Beiträge

  • Beiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben. Sie werden erhoben, um Kosten für öffentliche Einrichtungen (z. B. das Studierendenwerk) zu decken, unabhängig davon, ob man die Einrichtung tatsächlich nutzt.

    Im Gegensatz zu Gebühren, die für die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung fällig werden, reicht bei Beiträgen die bloße Möglichkeit der Nutzung aus.

Semesterbeitrag

  • Der Semesterbeitrag ist eine verpflichtende, solidarische Abgabe, die bundesweit an allen Hochschulen in unterschiedlicher Höhe anfällt. Vor jedem Semester wird durch die jeweilige Hochschule im Auftrag der Zahlungsempfänger der Beitrag für das Studierendenwerk und die Studierendenschaft erhoben. Die Zahlung des Semesterbeitrags ist Voraussetzung für die Immatrikulation an der Uni und die semesterweise Rückmeldung.

    Der Semesterbeitrag muss spätestens am letzten Tag des in den Semestereckpunkten festgelegten Rückmeldezeitraums auf dem dafür eingerichteten Konto der Universität verbucht sein.

    Verspätete Zahlungseingänge werden mit einer Säumnisgebühr (siehe unten) beaufschlagt.

Semesterbeitrag : Fälligkeit und Höhe

  • Fälligkeit

    Der Semesterbeitrag ist im Rückmeldezeitraum zum Folgesemester fällig. Den semesterbezogenen Rückmeldezeitraum entnehmen Sie bitte den Semestereckpunkten.

    Semestereckpunkte
  • Höhe

    Nach Anmeldung am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account finden Studierende im Studienservice unter dem Punkt Zahlungen die tagesaktuellen Beträge der ihnen im Rahmen der Rückmeldung individuell von der Universität in Rechnung gestellten Gebühren und Beiträge.

    Campus Portal : Rolle Student : Studienservice / Zahlungen
    Rückmeldung : Ablauf

    Bitte schauen Sie am Tag der Überweisung in den Studienservice und überweisen Sie nur die Ihnen persönlich in Rechnung gestellten Beträge.

    Verwenden Sie nur die ebenfalls im Studienservice angegebene Bankverbindung und den angegebenen individuellen Verwendungszweck der Banküberweisung.

Semesterbeitrag : Befreiung und Rückzahlung

Gebühren

  • Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.

Gebühren : Regelung und Verzeichnis

  • Regelung

    Die Gebühren werden in der Allgemeinen Gebührenordnung der TU Ilmenau geregelt.

    Allgemeine Gebührenordnung der TU Ilmenau

    Die folgende Übersicht beinhaltet einen Ausschnitt aus dem Gebührenverzeichnis.
Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung EUR 20,00
Gebühr bei Überschreitung der Regelstudienzeit (je Semester) EUR 500,00
Gebühr für Gasthörer (je Semester) EUR 50,00
Ausgabe eines Studienausweises EUR 20,00
Ausstellung einer Urkundenzweitschrift (je Urkunde) EUR 20,00