Voraussetzungen

Teilnehmer*innen

  • im Vollstudium immatrikulierte Studierende an einer der Thüringer Hochschulen (ab dem ersten Semester)
  • Absolvent*innen in den ersten 12 Monaten nach dem Studienabschluss (Bewerbung muss vor dem Studienende erfolgen, d.h. vor der letzten Prüfleistung!)
  • an einer der Thüringer Hochschulenimmatrikulierte Promotionsstudierende

Praktikumsstellen

  • förderfähig:
    Vollzeitpraktika in Unternehmen, sozialen Einrichtungen, NGOs, Hochschulen etc.
  • nicht förderfähig:
    in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen; in Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

Förderdauer

  • Long Term:
    2 bis 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion)
    2x 2 bis 12 Monate bei einzügigen Studiengängen (z.B. Staatsexamen, Diplom)
  • Short Term:
    Blended Mobility
    bis zu 1 Monat Praktikum in Präsenz und zusätzliche virtuelle Phase (in Deutschland) ***

    Doktorandenmobilität bis zu 1 Monat für Promotionsstudierende

Bewerbungsfrist

  • 2 Monate vor dem Praktikumsstart!
    Eine langfristige Planung ist empfohlen.
  • Für Praktika nach dem Studium (Absolvent*innen) muss die Bewerbung vor dem Studienende eingehen!

Finanzierung

  • Pro Studienzyklus (Bachelor/ Master/ Promotion) wird ein Praktikum finanziell unterstützt. Pro Studienzyklus (Diplom/ Staatsexamen) werden zwei Praktika finanziell unterstützt. Die Finanzierung erfolgt bis zu maximal
  • 120 Tage in Programmländer
    90 Tage in Partnerländer
    60 Tage bei Einkommen ab 2.000 EUR (Praktikumsgehalt, Stipendium)
  • Darüber hinausgehende Zeiträume werden nicht finanziell unterstützt (Zero-Grant), fallen aber in den Erasmus-Vertrag.
  • Weitere Praktika innerhalb eines Studienzyklus können als Zero-Grant Mobilität durchgeführt werden, d.h. sie erhalten einen Erasmus-Vertrag ohne finanzielle Unterstützung.

Länder und Förderung

Praktika ab 15.03.2026
  • Gruppe 1:
    Programmländer: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
    Partnerländer: Andorra, Färöer-Inseln, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikan Staat, (Vereinigtes Königreich - nur mit Certificate of Sponsorship/Tier5-Visum)
  • Gruppe 2:
    Programmländer: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Gruppe 3:
    Programmländer: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
 

sowie überseeische Gebiete laut Erasmus+ Leitfaden

Aktuelle Erasmus+ Fördersätze

Diese Fördersätze gelten für Erasmus+ Mobilitäten mit Förderzusage für einen Praktikumsbeginn ab dem 15.03.2026  |  Fördersätze früherer Erasmus+ Projekte (s.u.)

Long Term
Ländergruppe Förderbetrag Reisekostenunterstützung* Zusätzliche Reisetage* Top-Up Fewer Opportunities**
1 Programmländer: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden (bis zu max. 4 Monate) 750 Euro pro Monat einmalig pro Mobilität bis zu 6 (Green Travel) 250 EUR pro Monat (optional)
Partnerländer: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Färöer-Inseln, Schweiz, (Vereinigtes Königreich - nur mit Certificate of Sponsorship/Tier5-Visum) (bis zu max. 3 Monate) 750 Euro pro Monat einmalig pro Mobilität bis zu 6 (Green Travel) 250 EUR pro Monat (optional)
Achtung: bei Einkünften ab 2.000 EUR brutto (Praktikumsentgelte, Stipendien) (2 Monate) 750 Euro pro Monat einmalig pro Mobilität bis zu 6 (Green Travel) 250 EUR pro Monat (optional)
2 Programmländer: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern (bis zu max. 4 Monate) 690 Euro pro Monat einmalig pro Mobilität bis zu 6 (Green Travel) 250 EUR pro Monat (optional)
Achtung: bei Einkünften ab 2.000 EUR brutto (Praktikumsentgelte, Stipendien) (2 Monate) 690 Euro pro Monat einmalig pro Mobilität bis zu 6 (Green Travel) 250 EUR pro Monat (optional)
3 Programmländer: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn (bis zu max. 4 Monate) 690 Euro pro Monat einmalig pro Mobilität bis zu 6 (Green Travel) 250 EUR pro Monat (optional)
Achtung: bei Einkünften ab 2.000 EUR brutto (Praktikumsentgelte, Stipendien) (2 Monate) 690 Euro pro Monat einmalig pro Mobilität bis zu 6 (Green Travel) 250 EUR pro Monat (optional)

Long Term = 60 - 360 Tage Präsenz

Zero Grant-Regelung:

  • Erasmus+ Programmländer: Die finanzielle Förderung wird bis zu einer Dauer von insgesamt 4 Monaten (120 Tagen) gewährt. Darüber hinausgehende Zeiträume werden nicht finanziell unterstützt (Zero-Grant).
  • Erasmus+ Partnerländer: Die finanzielle Förderung wird bis zu einer Dauer von insgesamt 3 Monaten (90 Tagen) gewährt. Darüber hinausgehende Zeiträume werden nicht finanziell unterstützt (Zero-Grant).
  • Zusätzlich gilt bei der mehrfachen Durchführung von Erasmus+ Praktika: Ab dem zweiten Erasmus+ Praktikum im gleichen Studienzyklus (Bachelor/ Master/ Promotion) wird keine finanzielle Förderung gewährt (Zero-Grant). Ab dem dritten Erasmus+ Praktikum im gleichen Studienzyklus (Diplom/ Staatsexamen) wird keine finanzielle Förderung gewährt (Zero-Grant).
  • Zusätzlich gilt bei Einkünften ab 2.000 EUR brutto (Praktikumsentgelte, Stipendien): Die finanzielle Förderung wird bis zu einer Dauer von insgesamt 2 Monaten (60 Tage) gewährt. Darüber hinausgehende Zeiträume werden nicht finanziell unterstützt (Zero-Grant).
Short Term
Dauer Förderbetrag Reisekostenunterstützung* Zusätzliche Reisetage* Top-Up Fewer Opportunities**
1 Tag 1-14 79 EUR pro Tag einmalig pro Mobilität bis zu 6 (Green Travel) 100 EUR (optional, einmalig)
2 Tag 15-30 56 EUR pro Tag einmalig pro Mobilität bis zu 6 (Green Travel) 150 EUR (optional, einmalig)

Short Term - Doktoranden (bis 30 Tage Präsenz)

Short Term - Blended Mobility (5-30 Tage Präsenz + virtuelle Phase ohne finanzielle Unterstützung)

  • eine Short Term Blended Mobility sollte 3 ECTS entsprechen
  • eine Short Term Blended Mobility ist möglich, wenn ein Hinderungsgrund für eine Long Term Mobility vorliegt
 

Studierende, insbesondere diejenigen, die aufgrund persönlicher, familiärer, gesundheitlicher oder studiengangsbedingter Umstände nicht in der Lage sind, an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilzunehmen, können eine kürzere physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren (Short Term Blended Mobility).

*** Mögliche Hinderungsgründe an einer Long Term Mobilität sind bspw. Behinderungen | Gesundheitsprobleme | Hindernisse in Zusammenhang mit Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung | kulturelle Unterschiede | soziale Hindernisse | wirtschaftliche Hindernisse | Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung | geografischer Hindernisse.

Zusatzförderung

 

Erasmus-Teilnehmer*innen, die die Bedingungen für Zusatzförderung(en) in Projekt 2025 erfüllen, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Die entsprechenden Nachweise werden im Bewerbungsprozess abgefragt. EU-Praktikum THÜRINGEN berät dich gern!

*Reiseförderung

  • Reisekostenunterstützung: ab Projekt 2025 erhalten alle Teilnehmenden eineReisekostenunterstützung nach Reisedistanz (Standardreise/ Green Travel):
    • 10 - 99 km (28 EUR/ 56 EUR)
    • 100 - 499 km (211 EUR/ 285 EUR)
    • 500 - 1999 km (309 EUR/ 417 EUR)
    • 2000 - 2999 km (395 EUR/ 535 EUR)
    • 3000 - 3999 km (580 EUR/ 785 EUR)
    • 4000 - 7999 km (1.188 EUR/ 1.188 EUR)
    • 8000+ km (1.735 EUR/ 1.735 EUR)
  • Zusätzliche Reisetage: Emissionsarm reisende Erasmus-Teilnehmer*innen können bis zu 6 zusätzliche Reisetage finanziert bekommen, wenn sie die den Großteil ihrer Reise zum/vom Zielort des Praktikumsaufenthaltes mit entsprechenden Verkehrsmitteln durchführen (wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften)
    (gemäß der  Definition der Europäischen Kommission von Green Travel)  NA DAAD
  • Green Travel: Teilnehmende, die für die Reise in ihr Gastland auf das Flugzeug verzichten und stattdessen mit nachhaltigen Verkehrsmitteln wie Bahn, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft anreisen, erhalten eine erhöhte Fahrkostenpauschale und können zusätzliche Reisetage für Green Travel beantragen.
 
Pexels / Hinricht Oltmanns

**Top-Up Fewer Opportunities

250,00 EUR pro Monat bei Long Term Mobility

  • für Eltern mit Kind(ern):
    Studierende oder Absolvent*innen, die ihr Erasmus+ Praktikum mit einem oder mehreren Kindern antreten  NA DAAD    Nachweis: z. Bsp. Geburtsurkunde                                                                                                                                                         
  • für Personen mit Behinderung:
    Studierende oder Absolvent*innen mit einem Grad der Behinderung ab GdB 20   NA DAAD        Nachweis: GdB Bescheinigung                                                                                                                                                                                                 
  • für Personen mit  chronischer Erkrankung:
    Studierende oder Absolvent*innen mit einer chronischen Erkrankung, die zu Mehrkosten im Ausland führt NA DAAD
DAAD / Jan von Allwoerden

Das Top-Up Fewer Opportunities kann nicht mehrfach gewährt werden. Daher können Sie sich für eine Option entscheiden, falls mehrere Kriterien auf Sie zutreffen.

Realkostenantrag

bis zu 15.000,00 EUR einmalig

Abhängig vom finanziellen Bedarf kann auch die Unterstützung tatsächlich anfallender Mehrkosten beantragt werden. Die Antragssumme wird nach den persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.

 
  • für Eltern mit Kind(ern):
    Studierende oder Absolvent*innen, die ihr Erasmus+ Praktikum mit einem oder mehreren Kindern antreten  NA DAAD
  • für Personen mit Behinderung:
    Studierende oder Absolvent*innen mit einem Grad der Behinderung ab GdB 20 NA DAAD
  • für Personen mit  chronischer Erkrankung:
    Studierende oder Absolvent*innen mit einer chronischen Erkrankung, die zu Mehrkosten im Ausland führt NA DAAD
unsplash / yomex owo

Fördersätze früherer Erasmus+ Projekte

Diese Initiative wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.