Beglaubigung von Dokumenten

  • In Deutschland ist jede öffentliche Stelle, die über ein Dienstsiegel verfügt, zur Beglaubigung von Dokumenten befugt. Dies sind z.B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, ein Standesamt, ein Gericht oder eine Schule. Sie müssen daher nicht zwingend Ilmenau aufsuchen.

Stelle auf dem Campus

  • Rechtsamt

    Sollten Sie sich in Ilmenau aufhalten, können Sie gern das Rechtsamt der TU Ilmenau ansprechen.

    rechtsamt@tu-ilmenau.de  
  • Benötigte Unterlagen und Informationen

    1. Vorlage der Originale

    2. Angabe, bei welcher Behörde / Einrichtung die beglaubigte Kopie bzw. beglaubigte Unterschrift vorzulegen ist

    3. Personalausweis

    4. bei Unterschriftsbeglaubigung: Leistung der Unterschrift vor dem Beglaubigungsbefugten
  • Gebühren

    - für Beglaubigungen nach § 1 Abs. 1 ThürVwVfG i.V.m. § 33 Abs. 1 S. 1 VwVfG EUR 4,50 gemäß Anlage zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) Nr. 1.3.2.1,

    - für Beglaubigungen nach § 1 Abs. 1 ThürVwVfG i.V.m. § 33 Abs. 1 S. 2 HS. 1 VwVfG EUR 9,00 gemäß Anlage zur ThürAllgVwKostO Nr. 1.3.2.2,

    - für Beglaubigungen nach § 1 Abs. 1 ThürVwVfG i.V.m. § 34 Abs. 1 bis 4 VwVfG EUR 9,00 gemäß Anlage zur ThürAllgVwKostO Nr. 1.3.1