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Univ.-Prof. Dr. Anja Geigenmüller
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
+49 3677 69-5010
Nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz EPPSG erfolgt auf Antrag eine Einmalzahlung von EUR 200 an Berechtigte.
Berechtigt sind Personen, die
Nicht berechtigt sind
Eine Registrierung am Portal bund.ID und das damit verbundene Anlegen eines BundID Benutzerkontos ist die Voraussetzung zur Antragstellung.
In den ersten Tagen kann der Server aufgrund hoher Nachfrage überlastet sein.
Folgende 4 Möglichkeiten der Registrierung stehen zur Verfügung.
Unter https://antrag.einmalzahlung200.de/ können Sie nach Anmeldung mit Ihrem BundID Benutzerkonto Ihren Antrag stellen.
Sie benötigen zur Antragstellung einen personalisierten Zugangscode.
Sollten Sie sich für ein BundID Benutzerkonto mit Benutzername und Passwort entschieden haben, benötigen Sie bei der Antragstellung neben dem Zugangscode noch eine PIN.
Nach erfolgreicher Prüfung der Berechtigung des Antragstellers erfolgt die Auszahlung der EUR 200 auf das bei der Antragstellung angegebene SEPA Bankkonto.