Ziel

Interessierte, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden.

Es bedarf keines Nachweises einer Hochschulzugangsberechtigung.

Der Gasthörer ist berechtigt, die im Gasthörerausweis aufgeführten Lehrveranstaltungen zu besuchen und die Universitätseinrichtungen im Rahmen bestehender Ordnungen zu nutzen. Er kann eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten. Der Gasthörer ist nicht berechtigt, Prüfungs- und Studienleistungen abzulegen.

Termine und Kontakt

Ablauf

Die Beantragung der Zulassung als Gasthörer erfolgt online per Mail (siehe Kontakt).