Gasthörer

  • Interessierte, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen möchten, können entsprechend der Immatrikulationsordnung auf Antrag im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Besondere Voraussetzungen brauchen nicht nachgewiesen zu werden.

    Gasthörer:innen werden durch die Erstellung eines gebührenpflichtigen Gasthörerausweises für jeweils ein Semester zugelassen, jedoch nicht an der TUIL immatrikuliert.

    Antrag auf Zulassung als Gasthörer