Mutterschutz

  • Seit dem 1. Januar 2018 gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes MuSchG auch für schwangere Studentinnen. Damit die Mutterschutzbestimmungen seitens der TU Ilmenau eingehalten werden können, sollten schwangere Studentinnen das Akademische Service Center (ASC) über ihre Schwangerschaft informieren. Dies geschieht freiwillig. Es wird jedoch empfohlen, da nur dann die Schutzrechte des MuSchG greifen.

    Mutterschutzgesetz MuSchG

    Das Studium kann Gefahren für die Gesundheit der werdenden Mutter und für ihr ungeborenes Kind bergen; z. B. bei Übungen und Praktika oder im Praxissemester. Für Studentinnen, die während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und/oder in der Stillzeit ihr Studium fortsetzen möchten, muss die Universität daher eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Allgemeine Informationen

  • Beratung und Kontakt

    Im ASC werden Ihnen Beratungsgespräche zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, zur Möglichkeit eines Urlaubssemesters sowie zur Beantwortung sämtlicher Fragen zur Schwangerschaft und zum Mutterschutz im Studium angeboten. Bei Bedarf sind die Beratungsgespräche auch über Webex möglich, z. B. wenn Sie sich nicht in Ilmenau befinden.

    Schwangere Studentinnen sind in der Mutterschutzfrist (i. d. R. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) von der Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen befreit. Auf ausdrücklichen Wunsch der Studentin und mit schriftlichem Antrag besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb der Mutterschutzfristen zu erbringen.

    Lassen Sie sich hierzu bitte im ASC beraten.

    Mutterschutz
    ASC Kontakt

Schutzumfang

  • Vor der Entbindung

    - 6 Wochen

    In dieser Zeit sind Studentinnen grundsätzlich von Studienverpflichtungen befreit.
  • Nach der Entbindung

    - 8 Wochen
    - 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten
    - 12 Wochen auf Antrag bei Behinderung des Kindes, sofern innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Entbindung ärztlich festgestellt

    In dieser Zeit sind Studentinnen grundsätzlich von Studienverpflichtungen befreit.
  • Schwangerschaft und Stillzeit

    In dieser Zeit besteht der Schutz vor Tätigkeiten mit besonderer Belastung und vor Sonn- und Feiertagsarbeit.

Ansprüche

  • Gesamte Schwangerschaft und Stillzeit

    In dieser Zeit bestehen die folgenden Ansprüche.

    - Nachteilsausgleich, um Zeitverzögerungen im Studienverlauf zu minimieren
    - Ruhe-, Liege- und Stillmöglichkeiten auf dem Campus
    - Freistellung für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und zum Stillen
    - Beurlaubung vom Studium

Abläufe und Meldungen