Ziel

Berufstätige oder Studierende mit besonderen Verpflichtungen oder in besonderen Studienzeiten werden auf Antrag als Teilzeitstudierende zugelassen.

Semester im Teilzeitstudium werden als volle Hochschulsemester, jedoch unabhängig von den im Curriculum des Studiengangs festgelegten Studienzeiten generell als halbe Fachsemester gezählt. Teilzeitstudierende haben den gleichen Mitgliederstatus wie Vollzeitstudierende.

Fristen und Kontakt

Bitte beachten Sie die Deadline zur Beantragung eines Teilzeitstudiums. Nach Ablauf der Frist ist eine Beantragung nicht mehr möglich.

Das Teilzeitstudium ist ein Prozess der Studierendenverwaltung. Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat.

Ablauf