Wiedereinschreibung

  • Ein durch Ausschreibung aus einem Studiengang unterbrochenes Studium kann fortgesetzt werden, sofern der Prüfungsanspruch im betreffenden Studiengang noch besteht und der Studiengang von der TUIL noch angeboten wird.

    Nach Stellung des Antrags auf Wiedereinschreibung und positiver Prüfung des Einzelfalls durch das Studierendensekretariat und das Prüfungsamt erfolgt die Wiedereinschreibung.

    Antrag auf Wiedereinschreibung in einen Studiengang