Wie kann die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden? Und was ist das überhaupt? Oliver Budzinski und Annika Stöhr vom Fachgebiet Wirtschaftstheorie der Technischen Universität Ilmenau gehen diesen hochaktuellen und relevanten Fragen in ihrem neu veröffentlichten Beitrag "Competitiveness versus Competition" (in: Competition Law Insight, Vol. 24(10), 1-5) nach. Sie arbeiten systematisch verschiedene Begriffe und Inhalte des Begriffs "Wettbewerbsfähigkeit" heraus und untersuchen die jeweils resultierende Interaktion mit dem ökonomischen Grundkonzept des Wettbewerbs auf Märkten. Es zeigt sich dabei, dass eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, welche auch dem gesellschaftlichen Wohlstand dienen soll, nur über intensive und dynamische Wettbewerbsprozesse zu erreichen ist. Werden einzelnen Unternehmen oder Industrien hingegen Privilegien in Form einer Senkung der Wettbewerbsintensität gewährt, so entsteht Marktmacht, welche eher für die Wahrung und Ausweitung der Marktmacht eingesetzt wird als für Effizienzsteigerungen und Innovationen. Weiterlesen.

