16.03.2021

„StudiumThüringenPlus“

Ab sofort kann beim Studierendenwerk Thüringen (stw) die einmalige Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ des Landes in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Das teilte Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute mit. Den Zuschuss erhalten Neustudierende aus einkommensschwachen Familien, die erstmalig für ein Präsenzstudium an einer Thüringer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zugelassen sind. Das Geld aus „StudiumThüringenPlus“ kann z. B. für PC-Hard- und Software, Studienmaterialien und Studienliteratur, Sprachkurse, den Semesterbeitrag oder andere für den Studienstart benötigte Dinge oder studienbezogene Aufwendungen eingesetzt werden.

Beantragen können das „StudiumThüringenPlus“ alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die sich erstmals für ein Präsenzstudium an einer Thüringer Hochschule immatrikulieren und eine Förderung nach dem BAföG beantragt haben. Erfolgt nach der Auszahlung der Starthilfe keine Immatrikulation oder kann die Bedürftigkeit nicht bestätigt werden (weil der BAföG-Antrag oder die BAföG-Förderung abgelehnt werden), ist die Unterstützung innerhalb von fünf Monaten zurückzuzahlen. Die Verwendung der Studienstarthilfe muss durch geeignete Belege nachgewiesen werden. Die Laufzeit des Programms reicht zunächst bis zum Beginn des Wintersemesters 2023/2024.

Folgende Antragsfristen sind zu beachten:

  • 15. März eines Jahres für das bevorstehende Sommersemester
  • 15. September eines Jahres für das bevorstehende Wintersemester
 

Mehr Informationen:

Studienstarthilfe "StudiumThüringenPlus" oder asb@stw-thueringen.de