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Fördermöglichkeiten für internationale Reisen und Aufenthalte internationaler Gäste

Für Reisen von Mitarbeiter*innen an internationale Universitäten und Einrichtungen sowie für den Aufenthalt von internationalen Gästen an der TU Ilmenau stehen eine begrenzte Anzahl von finanziellen Mitteln zur Verfügung. Diese sollen Reisen unterstützen, für die kein anderes Förderprogramm vorliegt und auch keine finanzielle Unterstützung bei einem Drittmittelgeber beantragt werden kann. Die finanzielle Unterstützung wird vom International Office koordiniert.

Je nachdem, an welchen Ort und mit welcher Tätigkeit Ihre Reise verbunden sein wird, unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Beantragung der Mittel. Dies gilt ebenso für die Einladung von Gästen an unsere Universität, für die sich keine finanziellen Ressourcen über Drittmittelprogramme oder seitens der Heimateinrichtung zur Verfügung stehen. Insofern Sie eine Zielregion der TU Ilmenau auswählen, kontaktieren Sie bitte den*die jeweilige Zielregionenverantwortliche. Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten und deren Beantragung, finden Sie im im Intranet.

Reisen im Auftrag des Arbeitsgebers

Die Universität unterstützt Sie bei internationalen Dienstreisen. Je nach Zielland gibt es jedoch ggf. weitere Punkte, die Sie beachten müssen und die einen gewissen Mehraufwand an Organisation im Vorfeld benötigen. Dies könnten z. B. sein:

  • Visum sowie dafür notwendige Unterlagen (ggf. schriftliche Einladung der Gastgebereinrichtung)
  • Krankenversicherungsschutz im Ausland
  • notwendige Impfungen

Der Beantragungsweg Ihrer Dienstreise ist der gleiche wie bei inländischen Reisen im Auftrag des Arbeitgebers. Bitte beachten Sie die jeweiligen Erstattungshöchstsätze nach Zielland und -ort. Diese sowie weitere Informationen hält das Dezernat für Personal und Recht für Sie im Intranet bereit.

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pexels / Nubia Navarro (nubikini)

Sicherheitshinweise für Dienstreisen ins Ausland

vor der Ausreise
  • Informieren Sie sich über Ihr Gastland und die Lage vor Ort über die Seiten des Auswärtigen Amtes. Beachten Sie Einreisebeschränkungen und Teilreisewarnungen. Die Universität rät von Reisen in Länder oder Gebiete, für die eine Reisewarnung besteht, ab.
  • Notieren Sie sich wichtige Notfallrufnummern vor der Reise (Polizei und Notarzt im Gastland, Auslandsvertretung im Gastland, Sperrung Kreditkarten, Auslandskranken- und Unfallversicherung etc.).
  • Kopieren/Scannen Sie wichtige Dokumente und verwahren Sie diese möglichst nicht zusammen mit den Originaldokumenten auf.
  • Planen Sie einen Gesundheitsvorsorgecheck und ggf. Impfungen vor der Reise ein und aktualisieren Sie Ihre Reiseapotheke. Sollten Sie neue Impfungen für die Reise benötigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Dezernat für Personal und Recht in Verbindung.
 
während des Aufenthaltes
  • Stellen Sie bitte Ihre Erreichbarkeit für den Notfall sicher.
  • Informieren Sie sich ausreichend und aktuell über die Sicherheitslage vor Ort, insbesondere bei Reisen in politisch instabile Regionen und Gebiete, die häufig von Naturkatastrophen betroffen sind.
  • Beachten Sie bitte jederzeit das Safety-First-Prinzip und brechen Sie in Gefahrensituationen die Reise rechtzeitig ab.
  • Insofern Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, registrieren Sie sich bei Reisen in Gefahrengebiete von Beginn an in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ELEFAND.