Bescheinigungen

  • Eine Bescheinigung ist der meist personenbezogene schriftliche Nachweis über eine bestimmte Tatsache oder einen Vorgang.

Gängige Bescheinigungen an der TUIL

  • Annahme als Doktorand

    Die Bewerbung bei der für das Fachgebiet der Dissertation zuständigen Fakultät durch Stellung eines Promotionsgesuchs führt im Idealfall zur dokumentierten Annahme als Doktorand.
  • Betreuererklärung

    Bei der Betreuererklärung handelt es sich im Sinne der Promotionsordnung der Universität um eine Bereitschaftserklärung oder eine Betreuungsvereinbarung. Beide Dokumente bilden das Ergebnis einer Abstimmung mit einem Professor oder wissenschaftlichen Mitarbeiter der Universität zur Betreuung der Dissertation.

    Kann die Annahme als Doktorand zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Einschreibung nicht nachgewiesen werden, erfolgt die Einschreibung (Immatrikulation bei Ersteinschreibung) nach Vorlage der Betreuererklärung befristet, längstens bis zum Ablauf des Rückmeldezeitraums zum vierten Fachsemester.
  • Buchungsbestätigung Sprachkurs

    Als Nachweis der verbindlichen Anmeldung zum Sprachkurs stellt Ihnen die TU Ilmenau Service GmbH eine Buchungsbestätigung zur Verfügung.
  • Datenkontrollblatt

    Das Datenkontrollblatt gibt eine Übersicht zu allen zum Zweck der Studierendenverwaltung von Ihnen durch die Universität erhobenen und gespeicherten Daten.

    Studierende können jederzeit tagesaktuell das Dokument erzeugen und downloaden.

    Bitte melden Sie sich am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account in der Rolle Student an. Nach Klick auf die Kachel Studienservice wird Ihnen unter Bescheide das Datenkontrollblatt zum Download angeboten.
  • Beurlaubungsbescheinigung

    Die Beurlaubungsbescheinigung ist ein vom Studierendensekretariat für jedes genehmigte Urlaubssemester im Campus Portal bereitgestelltes Dokument.

    Es beinhaltet Angaben zum Semester der Beurlaubung (z.B. SoSe 2024) und zum Grund der Beurlaubung (z.B. Prüfungsvorbereitung).

    Bitte melden Sie sich am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account in der Rolle Student an. Nach Klick auf die Kachel Studienservice wird Ihnen unter Bescheide die Beurlaubungsbescheinigung zum Download angeboten.
  • Direkte Zulassung

    Eine im Ergebnis einer Bewerbung im Campus Portal erhaltene direkte Zulassung ermöglicht die Einschreibung als Studierender in das Fachstudium (Bachelor / Master).
  • Einladung des International Office

    Mit einer gültigen Einladung des International Office ist die Einschreibung in das Fachstudium (Bachelor / Master) für einen befristeten Studienaufenthalt (Teilstudium) möglich.
  • Exmatrikulationsbescheinigung

    Nach Abschluss der Exmatrikulation stellt Ihnen das Studierendensekretariat eine Exmatrikulationsbescheinigung zur Verfügung.

    Die personenbezogene Exmatrikulationbescheinigung gibt einen Überblick zum gesamten Studienverlauf aus Sicht der Studierendenverwaltung.

    Aufgelistet werden die während Ihres Aufenthalts an der Universität belegten Studiengänge mit ihren akademischen Abschlüssen und Regelstudienzeiten, die Hochschulsemester und die Fachsemester je Studiengang sowie eventuell wahrgenommene Urlaubssemester.

    Bitte melden Sie sich am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account in der Rolle Student an. Nach Klick auf die Kachel Studienservice wird Ihnen unter Bescheide die Exmatrikulationsbescheinigung zum Download angeboten.
  • Gebührenbescheinigung

    Die Gebührenbescheinigung ist ein vom Studierendensekretariat für jeden an der Universität immatrikulierten Studierenden bereitgestelltes Dokument.

    Es beinhaltet eine semesterbezogene Auflistung gezahlter Beiträge und Gebühren.

    Bitte melden Sie sich am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account in der Rolle Student an. Nach Klick auf die Kachel Studienservice wird Ihnen unter Bescheide die Gebührenbescheinigung zum Download angeboten.
  • Immatrikulationsbescheinigung

    Die Immatrikulationsbescheinigung ist ein semesterbezogen vom Studierendensekretariat für jeden an der Universität immatrikulierten Studierenden bereitgestelltes Dokument.

    Es beinhaltet Angaben zum Studiengang mit Abschluss, zur Art (z.B. Präsenzstudium) und Form (z.B. Vollzeitstudium) des Studiums, zu den Hochschul- und Fachsemestern und zum Status des Studierenden (z.B. Beurlaubung).

    Bitte melden Sie sich am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account in der Rolle Student an. Nach Klick auf die Kachel Studienservice wird Ihnen unter Bescheide die Immatrikulationsbescheinigung zum Download angeboten.
  • Nachweis Spracheinordnungstest

    Die TU Ilmenau Service GmbH bietet unmittelbar vor jedem Semesterstart einen Spracheinordnungstest an. Die Feststellung Ihrer aktuellen Sprachkenntnisse soll eine bestmögliche Zuordnung zu den Lerngruppen ermöglichen.

    Im Ergebnis erhalten Sie einen Nachweis über Ihre Teilnahme am Spracheinordnungstest.
  • Rentenversicherungsbescheinigung
  • Sprachlich bedingte Zulassung

    Mit einer im Egebnis einer Bewerbung im Campus Portal erhaltenen sprachlich bedingten Zulassung ist die Einschreibung als Studierender in das Fachstudium (Bachelor / Master) möglich, nachdem Sie dem Studierendensekretariat (Registration) Ihr Sprachzertifikat Sprachniveau C1 CEFR per Mail zusandt haben.
  • Studienvereinbarung

    Die Studienvereinbarung mit dem Academic Preparation Course bildet die Rechtsgrundlage zur Teilnahme am Academic Preparation Course und zur Einschreibung als Kollegiat an der TU Ilmenau.
  • Studienverlaufsbescheinigung

    Die personenbezogene Studienverlaufsbescheinigung gibt einen Überblick zum gesamten Studienverlauf aus Sicht der Studierendenverwaltung.

    Aufgelistet werden die in einem bestimmten Zeitraum belegten Studiengänge mit ihren akademischen Abschlüssen und Regelstudienzeiten, die Hochschulsemester und die Fachsemester je Studiengang sowie eventuell wahrgenommene Urlaubssemester.

    Bitte melden Sie sich am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account in der Rolle Student an. Nach Klick auf die Kachel Studienservice wird Ihnen unter Bescheide die Studienverlaufsbescheinigung zum Download angeboten.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Im Fall eines Studienabbruchs ohne Abschluss des gewählten Studiengangs erstellt das Prüfungsamt für den Studienabbrecher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Aus dieser Prüfungsanspruchsbescheinigung ist ersichtlich, ob der Prüfungsanspruch im betreffenden Studiengang weiterhin besteht oder z.B. durch das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung verloren ging.