Google Suche
Univ.-Prof. Dr. Anja Geigenmüller
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
+49 3677 69-5010
Studierende können aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden.
Voraussetzung ist die Stellung eines Antrags auf Beurlaubung.
Die Beurlaubung erfolgt in der Regel für ein Semester.
Bitte beachten Sie die semesterbezogene Deadline zur Stellung eines Antrags auf Beurlaubung. Nach Ablauf der Frist ist eine Stellung des Antrags auf Beurlaubung nicht mehr möglich.
Die Beurlaubung ist ein Prozess der Studierendenverwaltung. Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat.