Ziel

Studierende können aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden.
Voraussetzung ist die Stellung eines Antrags auf Beurlaubung.
Die Beurlaubung erfolgt in der Regel für ein Semester.

Fristen und Kontakt

Bitte beachten Sie die semesterbezogene Deadline zur Stellung eines Antrags auf Beurlaubung. Nach Ablauf der Frist ist eine Stellung des Antrags auf Beurlaubung nicht mehr möglich.

Die Beurlaubung ist ein Prozess der Studierendenverwaltung. Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat.

Ablauf