Ziel

Studierende können aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden.
Voraussetzung ist die Stellung eines Antrags auf Beurlaubung vom Studium.


Die Beurlaubung vom Studium erfolgt in der Regel für ein konkretes Semester und betrifft alle Studiengänge in denen Sie an derselben Hochschule eingeschreiben sind. Die Beurlaubung kann pro Studiengang in der Regel für zwei Semester gewährt werden.

Fristen und Kontakt

Bitte beachten Sie die semesterbezogene Deadline zur Stellung eines Antrags auf Beurlaubung. Nach Ablauf der Frist ist eine Stellung des Antrags auf Beurlaubung nicht mehr möglich.

Die Beurlaubung ist ein Prozess der Studierendenverwaltung. Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat.

Ablauf

Beurlaubung und Semesterbeitrag

Je nach Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Beurlaubung ist eine Befreiung oder eine Rückerstattung des Semesterbeitrags möglich.
 

Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrags stellen Sie bitte an die anteiligen Zahlungsempfänger.

Für den Studierendenwerksbeitrag ist dies das Studierendenwerk Thüringen und für den Studierendenschaftsbeitrag der StuRa.

Beurlaubung und Deutschlandsemesterticket

Sollten Sie einen Antrag auf Beurlaubung im Rückmeldezeitraums stellen und gleichzeitig aber das Deutschlandsemesterticket nutzen wollen, so zahlen Sie bitte den gesamten Semesterbeitrag.

Anträge auf Rückerstattung des anteiligen Semesterbeitrags stellen Sie bitte an die anteiligen Zahlungsempfänger.

Für den Studierendenwerksbeitrag (Beitrag über das Deutschlandsemesterticket hinaus) ist dies das Studierendenwerk Thüringen und für den Studierendenschaftsbeitrag der StuRa.

Beurlaubung und Uni-Account

Während der Beurlaubung bleibt Ihr Uni-Account aktiv.

Somit können Sie alle für Sie mit dem Uni-Account zugänglichen IT Anwendungen des Universitätsrechenzentrums (Campus Portal, Web Mail, Moodle u.a.) weiter nutzen.

Beurlaubung und thoska

Die thoska eines beurlaubten Studierenden wird bei der Validierung der Karte mit dem Schriftzug  "beurlaubt bis 31.03.2026" bedruckt.

Zahlungen mit der Karte, die den Kartenstatus auswerten (z.B. in der Mensa), erfolgen zum Gasttarif.

Die Nutzung der thoska als Bibliotheksausweis ist weiterhin möglich.