Ziel
Studierende können aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden.
Voraussetzung ist die Stellung eines Antrags auf Beurlaubung.
Die Beurlaubung erfolgt in der Regel für ein Semester.
Fristen und Kontakt
Bitte beachten Sie die semesterbezogene Deadline zur Stellung eines Antrags auf Beurlaubung. Nach Ablauf der Frist ist eine Stellung des Antrags auf Beurlaubung nicht mehr möglich.
Die Beurlaubung ist ein Prozess der Studierendenverwaltung. Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat.
- Weitere Informationen
- Fristen und Termine
- Sprechzeiten des Studierendensekretariats
- Studierendensekretariat (Administration)
Ablauf
Die Beantragung der Beurlaubung erfolgt nach Anmeldung am Campus Portal mit dem Uni-Account im Studienservice unter dem Punkt Beurlaubung.