Beurlaubung

  • Studierende können aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden.

    Voraussetzung ist die Stellung eines Antrags auf Beurlaubung vom Studium unter Beifügung der Nachweise über das Vorliegen eines wichtigen Grundes.

    Immatrikulationsordnung §8

    Die Beurlaubung vom Studium erfolgt in der Regel für ein konkretes Semester und betrifft alle Studiengänge in denen Sie an derselben Hochschule eingeschreiben sind. Die Beurlaubung kann pro Studiengang in der Regel für zwei Semester gewährt werden.

Allgemeine Informationen

  • Erforderliche Dokumente

    Bei der Stellung des Antrags auf Beurlaubung benötigen Sie folgendes Dokument.

    1. Bestätigung des Grundes der Beurlaubung

    Für ausgewählte Gründe der Beurlaubung stellt die TUIL Formulare im Intranet zur Verfügung.

    Formularkategorie : Studierendenverwaltung | Intranet
    Formularname : Antrag auf Beurlaubung wegen Prüfungsvorbereitung

Ablauf der Beantragung

  • Step 1 : Anmeldung am Campus Portal

    Bitte melden Sie sich am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account in der Rolle Student an.

    TUIL : Campus Portal

    Klicken Sie auf die Kachel Anträge. Klicken Sie auf den Button Beurlaubung.
  • Step 2 : Antrag erfassen und senden

    Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie geforderte Dokumente hoch. Vergessen Sie nich das Dokument mit der Bestätigung des Grundes der Beurlaubung.

    Senden Sie den Antrag ab.
  • Step 3 : Bearbeitungsstatus verfolgen

    Nach Abgabe des Antrags befindet sich dieser im Bearbeitungsstatus Antrag online gestellt.

    Behalten Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags im Blick.

    So können Sie z.B. im Fall des Bearbeitungsstatus Antrag zur Bearbeitung zurück gesendet zeitnah die Anmerkungen der Sachbearbeiter:innen lesen, Ihren Antrag überprüfen und erneut abgeben.

    Im Bearbeitungsstatus Antrag ausgeführt haben die Mitarbeiter:innen des Studierendenskretariats die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen.
  • Step 4 : Genehmigungsstatus einsehen

    Nach Abschluss der Bearbeitung können Sie den Genehmigungsstatus einsehen.

    Genehmigt oder Abgelehnt sind dann die möglichen Statusausprägungen des Genehmigungsstatus.
  • Step 5 : Beurlaubungsbescheinigung

    Im Genehmigungsstatus Genehmigt stellt Ihnen das Studierendensekretariat eine Beurlaubungsbescheinigung zur Verfügung.

    Bitte melden Sie sich am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account in der Rolle Student an. Nach Klick auf die Kachel Studienservice wird Ihnen unter Bescheide die Beurlaubungsbescheinigung zum Download angeboten.

Semesterbeitrag

  • Zeitpunkt der Antragstellung

    Je nach Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Beurlaubung ist eine Befreiung oder eine Rückerstattung des Semesterbeitrags möglich.
  • Antrag im Rückmeldezeitraum

    Ein im Rückmeldezeitraum gestellter und in der Folge vom Studierendensekretariat genehmigter Antrag auf Beurlaubung führt zur Befreiung von der Beitragspflicht. Dies setzt voraus,  dass Sie bei der Beantragung explizit angeben, dass Sie nicht zahlen wollen.
  • Antrag nach Rückmeldezeitraum und vor Beginn des Urlaubssemesters

    Ein nach dem Rückmeldezeitraum und vor dem Beginn des Urlaubssemesters gestellter und in der Folge vom Studierendensekretariat genehmigter Antrag auf Beurlaubung entbindet nicht von der Beitragspflicht.

Deutschlandsemesterticket

  • Zeitpunkt der Antragstellung

    Je nach Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Beurlaubung ist eine Rückerstattung des Semesterbeitrags möglich.
  • Antrag im Rückmeldezeitraum

    Sollten Sie einen Antrag auf Beurlaubung im Rückmeldezeitraums stellen und gleichzeitig aber das Deutschlandsemesterticket nutzen wollen, so zahlen Sie bitte den gesamten Semesterbeitrag.

    Die Stellung eines Antrags auf Rückerstattung des anteiligen Semesterbeitrags (Beitrag über das Deutschlandsemesterticket hinaus) ist möglich.

Studierendenstatus

  • Uni-Account

    Während der Beurlaubung bleibt Ihr Uni-Account aktiv.

    Somit können Sie alle für Sie mit dem Uni-Account zugänglichen IT Anwendungen des Universitätsrechenzentrums (Campus Portal, Web Mail, Moodle u.a.) weiter nutzen.
  • Studienausweis thoska

    Die thoska eines beurlaubten Studierenden wird bei der Validierung der Karte mit dem Schriftzug  "beurlaubt bis 31.03.2026" bedruckt.

    Zahlungen mit der Karte, die den Kartenstatus auswerten (z.B. in der Mensa), erfolgen zum Gasttarif.

    Die Nutzung der thoska als Bibliotheksausweis ist weiterhin möglich.