Prüfungsanspruch

  • Mit der Einschreibung in einen Studiengang erwibt der Studierende einen Anspruch auf die Teilnahme an Prüfungen in seinem Studiengang.

    Dieser Anspruch zur Teilnahme an Prüfungen im eingeschriebenen Studiengang geht verloren, sobald der Studierende eine Prüfung aus dem Curriculum seines Studiengangs endgültig nicht besteht.

    Man spricht dann vom Verlust des Prüfungsanspruchs in diesem Studiengang. Damit ist das Studienziel, der Abschluss des gewählten Studiengangs, nicht mehr erreichbar.

    Prüfungsanspruchsbescheinigung