Dokumente zur Bewerbung

  • Sprachzertifikat Deutsch

    Zum Zeitpunkt der Bewerbung für einen Bachelor Studiengang mit der Lehrsprache Deutsch muss mindestens ein Sprachzertifikat B1 CEFR (siehe uni-assist Sprachtabelle DEUTSCH: Kategorie C) vorgelegt werden.

    Zum Zeitpunkt der Bewerbung für einen Master Studiengang mit der Lehrsprache Deutsch muss mindestens ein Sprachzertifikat B2 CEFR (siehe uni-assist Sprachtabelle DEUTSCH: Kategorie C+) vorgelegt werden.

    uni-assist : Sprachtabelle DEUTSCH
  • Sprachzertifikat Englisch

    Zum Zeitpunkt der Bewerbung für einen Master Studiengang mit der Lehrsprache Englisch muss mindestens ein Sprachzertifikat B2 CEFR (siehe uni-assist Referenzrahmen ENGLISCH: Kategorie 3) vorgelegt werden.

    uni-assist : Referenzrahmen ENGLISCH
  • Bestätigung der Lehrsprache Englisch

    Kein Sprachzertifikat wird benötigt, wenn die Lehrsprache des gewünschten Studiengangs Englisch gleichzeitig Amtssprache und Bildungssprache im Heimatland des Bewerbers ist. Eine Bestätigung der Lehrsprache durch die Bildungseinrichtung (Sekundarschule oder Hochschule) ist in diesem Fall ausreichend.

    Englisch als Amts- und Bildungssprache
  • APS Zertifikat (nur China, Vietnam und Indien)

    Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Einrichtung der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Es gibt sie in China, Vietnam und Indien. Die APS prüft, ob eingereichte Zeugnisse echt sind und stellt bei positivem Ergebnis ein Zertifikat aus.
  • Sekundarschulzeugnis
  • Bachelor Leistungsübersicht (nur Master Bewerber)

    Die Leistungsübersicht umfasst alle während des Studiums erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen mit ihren Leistungspunkten und Noten.
  • Bachelor Abschlussurkunde (nur Master Bewerber)

    Die Urkunde beinhaltet den akademischen Grad, z.B. Bachelor of Science.
  • Bachelor Abschlusszeugnis (nur Master Bewerber)

    Das Zeugnis beinhaltet die Abschlussnote.
  • Bachelor Benotungssystem Skala (nur Master Bewerber)

    Bei Abschlüssen einer ausländischen Bildungseinrichtung wird eine Erläuterung des Benotungssystems der ausländischen Hochschule benötigt. Diese ermöglicht es der Zulassungsstelle, eine Übertragung der Studienergebnisse in das deutsche Bildungssystem vorzunehmen.