Zum Zeitpunkt der Bewerbung für einen Bachelor Studiengang mit der Lehrsprache Deutsch muss mindestens ein Sprachzertifikat B1 CEFR (siehe uni-assist Sprachtabelle DEUTSCH: Kategorie C) vorgelegt werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung für einen Master Studiengang mit der Lehrsprache Deutsch muss mindestens ein Sprachzertifikat B2 CEFR (siehe uni-assist Sprachtabelle DEUTSCH: Kategorie C+) vorgelegt werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung für einen Master Studiengang mit der Lehrsprache Englisch muss mindestens ein Sprachzertifikat B2 CEFR (siehe uni-assist Referenzrahmen ENGLISCH: Kategorie 3) vorgelegt werden.
Kein Sprachzertifikat wird benötigt, wenn die Lehrsprache des gewünschten Studiengangs Englisch gleichzeitig Amtssprache und Bildungssprache im Heimatland des Bewerbers ist. Eine Bestätigung der Lehrsprache durch die Bildungseinrichtung (Sekundarschule oder Hochschule) ist in diesem Fall ausreichend.
Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Einrichtung der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Es gibt sie in China, Vietnam und Indien. Die APS prüft, ob eingereichte Zeugnisse echt sind und stellt bei positivem Ergebnis ein Zertifikat aus.
Motivationsschreiben (nur Master MCS und Master IBE Bewerber)
Die Besonderen Bestimmungen der Prüfungs- und Studienordnung der Studiengange Master Media and Communication Science und Master International Business Economics fordern vom Bewerber die Bereitstellung eines Motivationsschreibens.
Bei Abschlüssen einer ausländischen Bildungseinrichtung wird eine Erläuterung des Benotungssystems der ausländischen Hochschule benötigt. Diese ermöglicht es der Zulassungsstelle, eine Übertragung der Studienergebnisse in das deutsche Bildungssystem vorzunehmen.