Entscheidung für ein Visum
Folgende Visa eröffnen ausländischen Studieninteressierten die Einreise nach Deutschland. Die Rechtsgrundlage dafür bildet u.a. das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Aufenthaltserlaubnis
Nach Erhalt der Zulassung zum Studium kann die Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgeschrieben werden.
