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Univ.-Prof. Dr. Anja Geigenmüller
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
+49 3677 69-5010
Folgende Visa eröffnen ausländischen Studieninteressierten die Einreise nach Deutschland. Die Rechtsgrundlage dafür bildet u.a. das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Nach Erhalt der Zulassung zum Studium kann die Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgeschrieben werden.