Entscheidung für ein Visum

Folgende Visa eröffnen ausländischen Studieninteressierten die Einreise nach Deutschland. Die Rechtsgrundlage dafür bildet u.a. das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Aufenthaltserlaubnis

Nach Erhalt der Zulassung zum Studium kann die Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgeschrieben werden.