Die TU Ilmenau steht für einen freien und internationalen Wissensaustausch. Gleichzeitig tragen wir die Verantwortung, sicherzustellen, dass unsere Forschungsergebnisse und Technologien nicht zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen oder für militärische Zwecke in sanktionierten Ländern missbraucht werden. Die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften ist kein Widerspruch zur Wissenschaftsfreiheit, sondern eine rechtliche Notwendigkeit, die sowohl die Hochschule als auch Sie persönlich vor strafrechtlichen Konsequenzen schützt. Rechtliche Grundlagen sind u.a. das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die EU-Dual-Use-Verordnung.

 

Worauf müssen Sie achten?

Die Exportkontrolle basiert im Kern auf den sogenannten vier W-Fragen (Prüfungsbereichen):

  • Was? (Güterprüfung): Handelt es sich um Dual-Use-Güter, Software oder Technologien, die in der EU-Dual-Use-Verordnung gelistet sind?
  • Wohin? (Länderprüfung): Bestehen gegen das Bestimmungsland spezifische Embargos (z. B. Russland, Iran)?
  • An wen? (Personenprüfung): Stehen Projektpartner oder Gastwissenschaftler auf internationalen Sanktionslisten?
  • Wofür? (Verwendungsprüfung): Besteht der Verdacht einer (indirekten) militärischen Endverwendung?
 

Relevante Szenarien in der Wissenschaft

An der TU Ilmenau tritt die Exportkontrolle vor allem in folgenden Bereichen auf:

  • Technologietransfer: Versenden von Daten, Source Code oder technischem Know-how per E-Mail, Cloud oder Datenträger (ITT – Immaterieller Technologietransfer).
  • Warenversand: Export von Prototypen, Messgeräten oder Laborausrüstung für Kooperationsprojekte oder Feldforschung.
  • Personal & Gäste: Einstellung von Personal oder Aufnahme von Gastforschenden aus Drittstaaten für sicherheitsrelevante Fachbereiche.
  • Dienstreisen & Konferenzen: Mitnahme von sensiblen Daten oder Hochleistungs-Hardware ins Ausland.
 


Kontakt

Haben Sie Fragen zu einem konkreten Projekt oder benötigen Sie eine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)? Wenden Sie sich bitte an die Exportkontrollstelle (Intranet) der TU Ilmenau an

Herrn Dr. Jäkel
+49 3677 69-2564

Frau Klawitter
+49 3677 69-2599

Oder senden Sie uns eine E-Mail: exportkontrolle@tu-ilmenau.de