Lehrender
Erfahrener Dozent
Lernziele
Die Weiterbildung bietet einen ersten Überblick über die praktische Bedeutung des Medienrechts. Ausgangspunkt sind hierbei die medienrechtlich relevanten Grundrechte, die es ermöglichen sollen, Fälle in der Praxis möglichst rasch einzuschätzen. Neben den „Mediengrundrechten“spielt dabei insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine große Rolle, da es immer wieder mit den Grundrechten der Medien zur Abwägung zu bringen ist.
Kurzbeschreibung
Grundlagen des Medienrechts; Verfassungsprinzipien; Grundrechte der Medien, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Filmfreiheit, Freiheiten - Multimedia, Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit; Grundzüge des Allgemeinen Persönlichkeitsrechte; Einzelne Medien; Presse; Rundfunk; Multimediarecht
Langbeschreibung
Die Teilnehmer werden befähigt, die Grundlagen des Medienrechts, dessen Aufgaben, Wirkungsweise und Grenzen zu verstehen (begriffliches Wissen). Dabei lernen sie die medienrelevanten Grundrechte wie die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Medienfreiheiten, die Berufs- und Eigentumsfreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu analysieren, d.h. diese Grundrechte rechtswissenschaftlich zu prüfen und abzuwägen (verfahrensorientiertes Wissen). Ferner erlernen die Teilnehmer die Anwendung der Grundrechte einzelner Medien (Presse, Rundfunk, Multimedia) (begriffliches Wissen). Hierdurch werden sie in die Lage versetzt, Erfolgsaussichten von Rechtsstreitigkeiten grob einzuschätzen und sich mit Juristen auf fachlicher Ebene austauschen zu können.
Zugangsvoraussetzungen
Keine
Preise, Ort & Dauer
Die Präsenzveranstaltungen finden i. d. R. in Seminarhotels in Erfurt statt und umfassen insgesamt 2 Tage. Die Teilnahmegebühr beträgt netto pro Teilnehmer 1.300,00 EUR (brutto 1547,00 EUR) ohne Übernachtungskosten. Rabatte innerhalb eines Kurses für mehrere Teilnehmer desselben Unternehmens sind möglich.