Regelstudienzeit

  • Die Prüfungs- und Studienordnung eines jeden Studiengangs beinhaltet einen Studienplan. Die darin angegebene Zahl der Semester zum vollständigen Studium des Studiengangs in Präsenz bildet die Regelstudienzeit für diesen Studiengang. Die Regelstudienzeit ist damit studiengangbezogen und wird in Semestern angegeben.

    An der TU Ilmenau beträgt die Regelstudienzeit bei Bachelor Studiengängen 6 oder 7 Semester und bei Master Studiengängen 3 oder 4 Semester.

Corona Pandemie

  • Individuelle Regelstudienzeit

    Zur Vermeidung pandemiebedingter Nachteile für in den Semestern SoSe 2020, WiSe 2020, SoSe 2021 oder WiSe 2021 an deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende wurde die individuelle Regelstudienzeit eingeführt.

    Für betroffene Studierende tritt die individuelle Regelstudienzeit an die Stelle der eigentlichen studiengangbezogenen Regelstudienzeit.

    Die pandemiebedingte individuelle Regelstudienzeit kann maximal 4 Semester größer sein, als die eigentliche studiengangbezogene Regelstudienzeit.
  • SoSe 2020

    Mit der Corona Satzung der TU Ilmenau wurde die Möglichkeit gegeben, per Antrag das SoSe 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Bei gestelltem Antrag erhöht sich für betroffene Studierende daher die individuelle Regelstudienzeit um 1 Semester.
  • WiSe 2020

    Für alle Studierenden, die während der Corona Pandemie im WiSe 2020 an einer Thüringer Hochschule in einem Studiengang eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, erhöht sich aufgrund des ThürCorHG § 6 automatisch die individuelle Regelstudienzeit um 1 Semester.

    ThürCorHG § 6
  • SoSe 2021

    Für alle Studierenden, die während der Corona Pandemie im SoSe 2021 an einer Thüringer Hochschule in einem Studiengang eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, erhöht sich aufgrund des ThürCorHG § 6 automatisch die individuelle Regelstudienzeit um 1 Semester.

    ThürCorHG § 6
  • WiSe 2021

    Für alle Studierenden, die während der Corona Pandemie im WiSe 2021 an einer Thüringer Hochschule in einem Studiengang eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, erhöht sich aufgrund der ThürCorHVO § 2 automatisch die individuelle Regelstudienzeit um 1 Semester.

    ThürCorHVO § 2