Regelstudienzeit

Die Prüfungs- und Studienordnung eines jeden Studiengangs beinhaltet einen Studienplan. Die darin angegebene Zahl der Semester zum vollständigen Studium des Studiengangs in Präsenz bildet die Regelstudienzeit für diesen Studiengang. Die Regelstudienzeit ist damit studiengangbezogen und wird in Semestern angegeben.

An der TU Ilmenau beträgt die Regelstudienzeit

  • bei Bachelor Studiengängen 6 oder 7 Semester und
  • bei Master Studiengängen 3 oder 4 Semester.

Individuelle Regelstudienzeit

Zur Vermeidung pandemiebedingter Nachteile für in den Semestern SS 2020, WS 2020, SS 2021 oder WS 2021 an deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende wurde die individuelle Regelstudienzeit eingeführt.

Für betroffene Studierende tritt die individuelle Regelstudienzeit an die Stelle der eigentlichen studiengangbezogenen Regelstudienzeit.

Die pandemiebedingte individuelle Regelstudienzeit kann maximal 4 Semester größer sein, als die eigentliche studiengangbezogene Regelstudienzeit.

Kontakt

Die Feststellung der Regelstudienzeitüberschreitung ist ein Prozess der Studierendenverwaltung. Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat.

Eintritt der Gebührenpflicht

Die Rechtsgrundlage bildet das ThürHGEG.

Gebührenpflichtige Studierende erhalten vom Studierendensekretariat unmittelbar vor jedem Rückmeldezeitraum zum Folgesemester einen Gebührenbescheid.

Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr bei Regelstudienzeitüberschreitung tritt ein, sobald der Verbrauch an Semestern das Guthaben an Semestern übersteigt.

Verbrauch > Guthaben

Verbrauch und Guthaben werden wie folgt berechnet.

Hinausschieben oder Erlass der Gebührenpflicht

Es besteht die Möglichkeit zum

  • Hinausschieben der Gebührenpflicht bei erstmaliger Fälligkeit oder
  • Erlass der Gebührenpflicht bei wiederholter Fälligkeit.

Voraussetzung ist die fristgerechte Stellung eines der folgenden Anträge im Rückmeldezeitraum zum Folgesemester (siehe Semestereckpunkte).

  • Antrag auf Beurlaubung

    Sofern Sie im Rückmeldezeitraum einen Antrag auf Beurlaubung für das Folgesemester stellen, müssen Sie die Gebühr bei Regelstudienzeitüberschreitung nicht zahlen.

    Auch den Semesterbeitrag für das Semester der Rückmeldung müssen Sie in diesem Fall nicht zahlen, wenn Sie das Semesterticket Thüringen nicht nutzen wollen.

    Sollten Sie jedoch das Semesterticket nutzen wollen, so zahlen Sie bitte den kompletten Semesterbeitrag im Rückmeldezeitraum.

    Beantragung einer Beurlaubung
  • Antrag bei Gremientätigkeit

    Sofern Sie aktiv in einem Gremium der Universität tätig sind und dies gegenüber dem Studierendensekretariat im Rückmeldezeitraum nachweisen, müssen Sie die Gebühr nicht zahlen.

    In der Regel ist ein formloser Antrag mit einer ebenfalls formlosen Bestätigung Ihrer Gremientätigkeit durch den Gremienvorstand als Nachweis ausreichend.

    Bitte zahlen Sie den kompletten Semesterbeitrag im Rückmeldezeitraum.
  • Antrag bei schwerer Erkrankung

    Sofern bei Ihnen studienzeitverlängernde Auswirkungen einer chronischen oder schweren Erkrankung vorliegen und Sie dies gegenüber dem Studierendensekretariat im Rückmeldezeitraum nachweisen, müssen Sie die Gebühr nicht zahlen.

    In der Regel ist ein formloser Antrag mit einer ebenfalls formlosen Bestätigung Ihres Arztes - Ausstellungsdatum nicht älter als ein Monat - als Nachweis ausreichend.

    Bitte zahlen Sie den kompletten Semesterbeitrag im Rückmeldezeitraum.
  • Antrag bei zeitlicher Nähe zur Abschlussprüfung

    Sofern Sie sich in zeitlicher Nähe zur Abschlussprüfung in Ihrem Studiengang befinden und dies gegenüber dem Studierendensekretariat im Rückmeldezeitraum nachweisen, müssen Sie die Gebühr nicht zahlen.

    Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular des Studierendensekretariats und senden Sie es nach der Bestätigung durch Ihr Prüfungsamt per Mail an das Studierendensekretariat.

    Bitte zahlen Sie den kompletten Semesterbeitrag im Rückmeldezeitraum.

    Formularkategorie : Studierendenverwaltung | Intranet
    Studierendensekretariat (Administration)

Fälligkeit der Gebühr

Gebühren und Beiträge sind grundsätzlich im Rückmeldezeitraum zum Folgesemester fällig (siehe Semestereckpunkte).

Berechnungsbeispiel Bachelor

Semester Corona Guthaben Verbrauch Gestellter Antrag Gebührenpflicht
WS 2013 6 + 4 1 nein
SS 2014 6 + 4 2 nein
WS 2014 6 + 4 3 nein
SS 2015 6 + 4 4 nein
WS 2015 6 + 4 5 nein
SS 2016 6 + 4 6 nein
WS 2016 6 + 4 7 nein
SS 2017 6 + 4 8 nein
WS 2017 6 + 4 9 nein
SS 2018 6 + 4 10 nein
WS 2018 6 + 4 10 Beurlaubung hinausgeschoben
SS 2019 6 + 4 11 ja
WS 2019 6 + 4 11 Gremientätigkeit erlassen
SS 2020 ja 7 + 4 11 Gremientätigkeit erlassen
WS 2020 ja 8 + 4 11 Erkrankung nein
SS 2021 ja 9 + 4 12 nein
WS 2021 ja 10 + 4 12 Erkrankung nein
SS 2022 10 + 4 13 nein
WS 2022 10 + 4 14 nein
SS 2023 10 + 4 15 ja