Gebühr bei Regelstudienzeitüberschreitung

  • Die Hochschulen erheben von den Studierenden Gebühren in Höhe von EUR 500 für jedes Semester, mit dem die Regelstudienzeit eines Studiengangs, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, oder eines Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengangs um mehr als vier Semester überschritten wird.

    Regelstudienzeit
    ThürHGEG § 4

Gebührenpflicht

  • Fälligkeit

    Gebühren und Beiträge sind grundsätzlich im Rückmeldezeitraum zum Folgesemester fällig.

    Gebührenpflichtige Studierende erhalten vom Studierendensekretariat unmittelbar vor jedem Rückmeldezeitraum zum Folgesemester einen Gebührenbescheid.

Hinausschieben oder Erlass

  • Anträge an das Studierendensekretariat

    Es besteht die Möglichkeit zum Hinausschieben der Gebührenpflicht bei erstmaliger Fälligkeit oder zum Erlass der Gebührenpflicht bei wiederholter Fälligkeit.

    Voraussetzung hierfür ist die fristgerechte Stellung und Genehmigung eines der folgenden Anträge im Rückmeldezeitraum zum Folgesemester.
  • Antrag auf Beurlaubung

    Sofern Sie im Rückmeldezeitraum einen Antrag auf Beurlaubung für das Folgesemester stellen und dieser vom Studierendensekretariat genehmigt wird, müssen Sie die Gebühr bei Regelstudienzeitüberschreitung nicht zahlen.

    Beantragung einer Beurlaubung
  • Antrag bei Gremientätigkeit

    Sofern Sie aktiv in einem Gremium der Universität tätig sind und dies gegenüber dem Studierendensekretariat im Rückmeldezeitraum nachweisen, müssen Sie bei Genehmigung des Antrags durch das Studierendensekretariat die Gebühr nicht zahlen.

    In der Regel ist ein formloser Antrag mit einer ebenfalls formlosen Bestätigung Ihrer Gremientätigkeit durch den Gremienvorstand als Nachweis ausreichend.
  • Antrag bei schwerer Erkrankung

    Sofern bei Ihnen studienzeitverlängernde Auswirkungen einer chronischen oder schweren Erkrankung vorliegen und Sie dies gegenüber dem Studierendensekretariat im Rückmeldezeitraum nachweisen, müssen Sie bei Genehmigung des Antrags durch das Studierendensekretariat die Gebühr nicht zahlen.

    In der Regel ist ein formloser Antrag mit einer ebenfalls formlosen Bestätigung Ihres Arztes - Ausstellungsdatum nicht älter als ein Monat - als Nachweis ausreichend.
  • Antrag bei zeitlicher Nähe zur Abschlussprüfung

    Sofern Sie sich in zeitlicher Nähe zur Abschlussprüfung in Ihrem Studiengang befinden und dies gegenüber dem Studierendensekretariat im Rückmeldezeitraum nachweisen, müssen Sie bei Genehmigung des Antrags durch das Studierendensekretariat die Gebühr nicht zahlen.

    Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular des Studierendensekretariats und senden Sie es nach der Bestätigung durch Ihr Prüfungsamt per Mail an das Studierendensekretariat.

    Formularkategorie : Studierendenverwaltung | Intranet
    Formularname : Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühr

    Studierendensekretariat (Administration)

Berechnungsbeispiel Bachelor

Semester Corona Guthaben Verbrauch Gestellter Antrag Gebührenpflicht
WS 2013 6 + 4 1 nein
SS 2014 6 + 4 2 nein
WS 2014 6 + 4 3 nein
SS 2015 6 + 4 4 nein
WS 2015 6 + 4 5 nein
SS 2016 6 + 4 6 nein
WS 2016 6 + 4 7 nein
SS 2017 6 + 4 8 nein
WS 2017 6 + 4 9 nein
SS 2018 6 + 4 10 nein
WS 2018 6 + 4 10 Beurlaubung hinausgeschoben
SS 2019 6 + 4 11 ja
WS 2019 6 + 4 11 Gremientätigkeit erlassen
SS 2020 ja 7 + 4 11 Gremientätigkeit erlassen
WS 2020 ja 8 + 4 11 Erkrankung nein
SS 2021 ja 9 + 4 12 nein
WS 2021 ja 10 + 4 12 Erkrankung nein
SS 2022 10 + 4 13 nein
WS 2022 10 + 4 14 nein
SS 2023 10 + 4 15 ja