Die Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung fällt an, wenn das Studierendensekretariat die Rückmeldung des Studierenden aus Gründen, die der Studierende zu vertreten hat, nicht fristgerecht im Rückmeldezeitraum zum Folgesemester vollziehen konnte.
Aufgrund fehlender Nachweise verhindern Sperren die erfolgreiche Rückmeldung.
Bei den fehlenden Nachweisen kann es sich z.B. um die Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des elektronischen Studenten Meldeverfahrens oder die aktuelle Semesteranschrift des Studierenden handeln.
Informationen zu existierenden Sperren entnehmen Sie bitte nach Anmeldung am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account dem Studienservice unter dem Punkt Sperren.