Ziel

Mit der Rückmeldung setzen Sie die Universität in Kenntnis, dass Sie Ihr Studium im Folgesemester fortsetzen werden.

Die Rückmeldung bezieht sich auf die Immatrikulation an der Universität unabhängig davon, ob Sie Ihr Studium im aktuell eingeschriebenen Studiengang oder in einem anderen Studiengang der Universität fortsetzen werden.

Gleichzeitig sichern Sie Ihren Status als Studierender oder Kollegiat.

Fristen und Kontakt

Bitte beachten Sie die Deadline zur Rückmeldung. Eine verspaetete Rueckmeldung nach Ablauf der Frist ist gebührenpflichtig.

Die gebuehrenpflichtige Rueckmeldung ist nur bis zum Beginn des regulaeren Rueckmeldezeitraums fuer das auf das Semester der verspaeteten Rueckmeldung folgende Semester moeglich.

Die Rückmeldung ist ein Prozess der Studierendenverwaltung. Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat.

Die Rückmeldung verhindernde Sperren

Die Immatrikulationsordnung § 7 Satz 2 fordert für eine ordnungsgemäße Rückmeldung die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags, gegebenenfalls weiterer Gebühren (z.B. Gebühr bei Überschreitung der Regelstudienzeit) und die Vorlage zur Rückmeldung erforderlicher Nachweise. Dies kann z.B. die Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des Studentenmeldeverfahrens oder die aktuelle Semesteranschrift des Studierenden oder ein gültiger Aufenthaltstitel sein.

Informationen zu noch ausstehenden Nachweisen entnehmen Sie bitte nach Anmeldung am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account dem Studienservice unter dem Punkt Sperren.

Zahlungen

Die Zahlung des Semesterbeitrags erfolgt per Banküberweisung.

Informationen zur Höhe des Semesterbeitrags sowie die Bankverbindung und den semesterbezogenen Verwendungszweck der Banküberweisung entnehmen Sie bitte nach Anmeldung am Campus Portal mit Ihrem Uni-Account dem Studienservice unter dem Punkt Zahlungen.

Ablauf

Nach der Rückmeldung

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Rückmeldung haben Sie folgende Möglichkeiten.