Prüfung des Versichertenstatus

Jeder Studieninteressierte meldet sich unmittelbar vor der Einschreibung als Studierender in einen Studiengang (Fachstudium) bei einer Gesetzlichen Krankenkasse. Dies ist auch dann erforderlich, wenn bereits eine Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter existiert.

Die Gesetzliche Krankenkasse prüft individuell den aktuellen Versichertenstatus des Studieninteressierten und meldet das Ergebnis der Prüfung über das elektronische Meldeverfahren der Krankenkassen an die Universität.

Technisch erfolgt die Meldung aus dem IT System der Krankenkassen unter Verwendung eines speziellen Datenformats über eine elektronische Schnittstelle direkt in das Campus Portal der Universität. Es werden keine papiergebundenen oder PDF Dokumente übermittelt.

Auch während des Studiums im Fachstudium kann eine vom Studierenden veranlasste erneute Meldung der Krankenkasse erforderlich werden.

Interessierte an einer Studienvorbereitung benötigen bei der Einschreibung als Kollegiat in den Academic Preparation Course (Vorfachstudium) keine Meldung einer Gesetzlichen Krankenkasse zu ihrem Versichertenstatus.

Kontakt

Die Vertreter der Gesetzlichen Krankenkassen sind mit dem Verfahren vertraut. Bitte kontaktieren Sie diese.

Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren

Die Art des beabsichtigten Studiums bestimmt, ob eine Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren erforderlich ist oder nicht.

 

Elektronisches Studenten Meldeverfahren

Vom Studieninteressierten oder vom Studierenden veranlasst, meldet die Krankenkasse folgende Sachverhalte elektronisch an die Universität.