Sprachzertifikate ab SoSe 2027

Lehrsprache Deutsch

  • Bachelor

    Bei der Bewerbung für einen Bachelor Studiengang in der Lehrsprache Deutsch ist die Vorlage eines Sprachzertifikats Deutsch nicht erforderlich, sofern Sie bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife) nach dem deutschen Bildungssystem verfügen.

    Andernfalls werden folgende Sprachzertifikate anerkannt.

    B1 CEFR Deutsch für eine sprachlich bedingte Zulassung
    C1 CEFR Deutsch für eine direkte Zulassung
  • Master

    Bei der Bewerbung für einen Master Studiengang in der Lehrsprache Deutsch ist die Vorlage eines Sprachzertifikats Deutsch nicht erforderlich, sofern Sie bereits über einen Hochschulabschluss nach dem deutschen Bildungssystem in der Lehrsprache Deutsch verfügen.

    Andernfalls werden folgende Sprachzertifikate anerkannt.

    B2 CEFR Deutsch für eine sprachlich bedingte Zulassung
    C1 CEFR Deutsch für eine direkte Zulassung

Lehrsprache Englisch

  • Bachelor

    Aktuell bietet die TUIL keine Bachelor Studiengänge in der Lehrsprache Englisch an.
  • Master

    Kein Sprachzertifikat wird benötigt, wenn die Lehrsprache des gewünschten Studiengangs Englisch gleichzeitig Amtssprache und Bildungssprache im Heimatland des Bewerbers ist. Eine Bestätigung der Lehrsprache durch die Bildungseinrichtung (Sekundarschule oder Hochschule) ist in diesem Fall ausreichend.

    Englisch als Amts- und Bildungssprache

    Andernfalls werden folgende Sprachzertifikate anerkannt.

    B2 CEFR Englisch für eine sprachlich bedingte Zulassung
    C1 CEFR Englisch für eine direkte Zulassung

Sprachzertifikate bis WiSe 2026

Lehrsprache Deutsch

  • Bachelor

    Bei der Bewerbung für einen Bachelor Studiengang in der Lehrsprache Deutsch ist die Vorlage eines Sprachzertifikats Deutsch nicht erforderlich, sofern Sie bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife) nach dem deutschen Bildungssystem verfügen.
  • Master

    Bei der Bewerbung für einen Master Studiengang in der Lehrsprache Deutsch ist die Vorlage eines Sprachzertifikats Deutsch nicht erforderlich, sofern Sie bereits über einen Hochschulabschluss nach dem deutschen Bildungssystem in der Lehrsprache Deutsch verfügen.

Lehrsprache Englisch

  • Master

    Bei der Bewerbung für einen Studiengang in der Lehrsprache Englisch ist die Vorlage eines Sprachzertifikats Englisch in jedem Fall erforderlich.

    Bitte beachten Sie auch die online angebotenen Sprachtests zum Erwerb eines Sprachzertifikats Englisch.

Sprachniveau C1 CEFR

Sprachniveau B2 CEFR

Sprachniveau B1 CEFR