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Univ.-Prof. Dr. Anja Geigenmüller
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
+49 3677 69-5010
Studierende befinden sich im Erstudium, wenn Sie als Haupthörer in einem Studiengang eingeschrieben sind und noch keine in Deutschland anerkannte Abschlussprüfung an einer deutschen oder ausländischen Hochschule bestanden haben.
Studium nach einem bereits erfolgreichen Hochschulabschluss in einem weiteren Studiengang, für den der erste Abschluss keine Zugangsvoraussetzung bildet.
Bei einem konsekutiven Master Studium oder einem Weiterbildungsstudium handelt es sich nicht um ein Zweitstudium, da hier der Abschluss des Erststudiums eine Zugangsvoraussetzung darstellt.
Konsekutive Master Studiengänge setzen nach Maßgabe der Studien- oder Prüfungsordnung einen Bachelorabschluss voraus. Die Regelstudienzeit überschreitet in der Regel einen Gesamtrahmen von 5 Jahren bis zum Masterabschluss nicht.
Der Master Studiengang kann den Bachelorabschluss fachlich fortführen und vertiefen oder fachübergreifend erweitern.
Studium nach einem bereits erfolgreichen Hochschulabschluss Master in einem weiteren Master Studiengang.
Das Weiterbildungsstudium umfasst Studienangebote einer Hochschule zur Aktualisierung einer früheren Hochschulausbildung und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Erfahrungen aus der Berufspraxis, um den Veränderungen in der wissenschaftlichen Entwicklung und in der Berufswelt Rechnung zu tragen.
Dieses Studium steht Hochschulabsolventen mit Berufspraxis und solchen Bewerbern offen, die die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.
In der Regel ist das Weiterbildungsstudium nach einem früheren 1. Studium berufsbegleitend und gebührenpflichtig.