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Univ.-Prof. Dr. Anja Geigenmüller
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
+49 3677 69-5010
Der Zulassungsbescheid garantiert dem Inhaber einen Studienplatz im benannten Studiengang bei Einschreibung als Studierender zu den in der Zulassung beannten Startsemestern.
Der Zulassungsbescheid wird Ihnen im Ergebnis der Bewerbung für einen Studiengang im Campus Portal als PDF Download zur Verfügung gestellt.
Der Zulassungsbescheid beinhaltet folgende Angaben.
Identität des Bewerbers |
Studiengang und akademischer Abschluss |
Gültigkeit mit Startsemestern |
Termine zur Einschreibung |
Semestertermine |
Infos zur Anreise |
Auflagen |
Bedingungen |
Der Zulassungsbescheid hat eine Gültigkeit von maximal 3 Semestern. Er berechtigt zur Aufnahme eines Fachstudiums im benannten Studiengang oder im Fall einer bedingten Zulassung zur Aufnahme einer Studienvorbereitung auf das Fachstudium in den benannten Startsemestern.
Während des Zeitraums der Gültigkeit des Zulassungsbescheids erstellt die Zulassungsstelle keine weiteren Bescheide zu diesem Sachverhalt.
Auch im Fall einer bedingten Zulassung führen Nachweise über die nach der Erstellung des Zulassungsbescheids und vor Stellung des Antrags auf Einschreibung vom Bewerber erfüllten Bedingungen nicht zur Ausfertigung eines weiteren Zulassungsbescheids.
Bitte legen Sie zur Einschreibung die bedingte Zulassung und die Nachweise über die Erfüllung der Bedingungen vor. Bei gültigem Zulassungsbescheid erfolgt eine direkte Einschreibung in das Fachstudium.
Nach Ablauf der Gültigkeit eines Zulassungsbescheids ist eine erneute Bewerbung erforderlich.