Studienplatzgarantie

Der Zulassungsbescheid garantiert dem Inhaber einen Studienplatz im benannten Studiengang bei Einschreibung als Studierender zu den in der Zulassung beannten Startsemestern.

Darüber hinaus beinhaltet der Zulassungsbescheid folgende Angaben.

Gültigkeit und Berechtigungen

Der Zulassungsbescheid hat eine Gültigkeit von maximal 2 Jahren. Er berechtigt zur Aufnahme eines Fachstudiums im benannten Studiengang oder im Fall einer bedingten Zulassung zur Aufnahme einer Studienvorbereitung auf das Fachstudium in den benannten Startsemestern.

Während des Zeitraums der Gültigkeit des Zulassungsbescheids erstellt die Zulassungsstelle keine weiteren Bescheide zu diesem Sachverhalt.

Auch im Fall einer bedingten Zulassung führen Nachweise über die nach der Erstellung des Zulassungsbescheids und vor Stellung des Antrags auf Einschreibung vom Bewerber erfüllten Bedingungen nicht zur Ausfertigung eines weiteren Zulassungsbescheids.

Bitte legen Sie zur Einschreibung die bedingte Zulassung und die Nachweise über die Erfüllung der Bedingungen vor. Bei gültigem Zulassungsbescheid erfolgt eine direkte Einschreibung in das Fachstudium.

Nach Ablauf der Gültigkeit eines Zulassungsbescheids ist eine erneute Bewerbung erforderlich.