INFO 2 - Allgemeine Benutzungshinweise

1. Zulassung zur Benutzung und Benutzungsordnung

Grundlage für die Benutzung der Bibliothek ist die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Ilmenau. Sie kann von jedermann eingesehen werden. Mit Betreten der Bibliothek wird die Benutzungsordnung anerkannt. Zur allgemeinen Benutzung ist jedermann zugelassen. Die Zulassung zur Ausleihe ist persönlich und schriftlich bei der Bibliothek zu beantragen.

2. Benutzerausweis

Benutzerausweis ist entweder die Chipkarte thoska+ oder ein gegen Vorlage der Personaldokumente in der Universitätsbibliothek ausgestellter Ausweis (INFO 7). Der Benutzerausweis berechtigt zur Inanspruchnahme aller Bibliothekseinrichtungen und ist Voraussetzung für jede Buchausleihe.
Der Verlust des Benutzerausweises muss umgehend der Bibliothek gemeldet werden, spätestens am folgenden Werktag zu Beginn der Öffnungszeit.

3. Verhalten in der Bibliothek

3.1. Mit Rücksicht auf andere Nutzer ist in der Bibliothek Ruhe erforderlich. Für das Arbeiten in Gruppen stehen Gruppenarbeitsräume zur Verfügung.

3.2. Benutzer der Bibliothek müssen grundsätzlich ihren Benutzerausweis oder ein anderes Personaldokument mit sich führen, mit dem sie sich bei Bedarf in der Bibliothek ausweisen können.

3.3. Mäntel, Anoraks und ähnliche Kleidungsstücke, Taschen aller Art, Hüte, Schirme und Gepäckstücke dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden.

3.4. Die Mitarbeiter der Bibliothek sind gehalten, von Besuchern mitgeführte eigene Bücher, Zeitungen und Aktenordner genau zu kontrollieren.

3.5. Tiere müssen außerhalb der Bibliothek bleiben.

3.6. Essen, Trinken (Ausnahme: Getränke in verschließbaren Flaschen) und Rauchen ist in den Räumen der Bibliothek nicht gestattet.

3.7. Diebstähle und vorsätzliche Buchbeschädigungen kann die Bibliothek zur Anzeige bringen.

4. Benutzung der Rechner-Arbeitsplätze

Die Bibliothek stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Rechner-Arbeitsplätze zur Verfügung. Diese dürfen nicht für bibliotheksfremde Zwecke genutzt werden. Bei starker Nachfrage kann die Benutzung der Geräte zeitlich beschränkt werden.
Anweisungen zur Benutzung der Geräte, Datenbanken und Internetdienste sind einzuhalten. Urheber- und Lizenzbestimmungen müssen beachtet werden. Es ist untersagt, Änderungen bei den Systemeinstellungen, Netzkonfigurationen und der Software vorzunehmen.

Ergänzend zur Benutzungsordnung der Bibliothek finden hier die Bestimmungen des Universitätsrechenzentrums in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

5. Benutzung von privaten Notebooks und Speichermedien mit USB-Anschluss

Nutzer können ihre Notebooks (ohne Tasche) in den Räumen der Bibliothek nutzen.
Für den Zugriff auf das Rechnernetz der TU Ilmenau sowie den Zugang zum Internet ist die Universitätsbibliothek mit WLAN versorgt. Weitere Hinweise zur Nutzung des WLAN finden Sie auf der Webseite der Universitätsbibliothek unter dem Punkt Lernen & Arbeiten -> PCs, WLAN & Co und  Lernen & Arbeiten -> FAQ Computernutzung in der UB.

USB-Sticks können an allen Plätzen benutzt werden. Nach erfolgter Anmeldung können Dateien auch im Home-Verzeichnis gespeichert und aus diesem abgerufen werden.

6. Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer

Wer Medien verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände der Bibliothek beschädigt, hat das der Bibliothek unverzüglich zu melden und Schadenersatz zu leisten. Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an die Theke in der Universitätsbibliothek.

7. Garderoben-Ordnung

In einem Garderobenbereich am Eingang der Universitätsbibliothek stehen Garderobenschränke für Jacken, Taschen u. ä. bereit.
Diese Garderobenschränke und -fächer sind beim Verlassen des Gebäudes zu räumen. Das Personal behält sich vor, nach Schließung der Bibliothek noch belegte Schränke und Fächer zu öffnen und die darin verwahrten Gegenstände als Fundsachen zu behandeln.

8. Gebühren, Auslagen, Leistungsentgelte, Pfand

Die allgemeine Benutzung der Bibliothek ist gebührenfrei. Gebühren für Mahnungen und andere Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis im Anhang der Benutzungsordnung erhoben.

Das Personal der Bibliothek ist angewiesen, auf die strenge Durchführung der hier aufgeführten Anordnungen zu achten. Die Universitätsbibliothek bittet im allgemeinen Interesse um Verständnis für diese Maßnahmen.

Stand: 2023/09/18