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Ab dem 2. Februar 2026 können KMU wieder Mittel aus dem KMU Fonds der EU beantragen.
Überblick:
- Förderfähige Begünstigte: KMU mit Sitz in der EU und der Ukraine.
- Frist zur Beantragung einer Finanzhilfe: 2.2.2026 bis 4.12.2026.
- Abgedeckte Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums: IP Scans und Anträge auf Eintragung von Marken, Designs, Patenten und Sortenschutz.
- Höhe der Finanzhilfen:
- Gutschein für IP Scans: bis zu 1 620 EUR
- Gutschein für Marken und Geschmacksmuster – 700€
- Gutschein für Nationalen Patente und Stand der Technik Recherche – 1.000€
- Gutschein für Europäische Patente und Rechtskosten – 2.500€
- Gutschein für gemeinschaftlichen Sortenschutz – 1.500€
KMU, die in den Jahren 2021, 2022, 2023 2024 und 2025 einen Antrag gestellt haben, können auch 2026 für verschiedene Rechte des geistigen Eigentums eine Erstattung beantragen.
In Thüringen ist PATON der akkreditierte Ansprechpartner für dieses Programm – weitere Informationen bei sabine.milde@tu-ilmenau.de
Link zur EUIPO-KMU-Fonds-Seite:
https://www.euipo.europa.eu/de/sme-corner/sme-fund/2026
In Thüringen ist PATON der akkreditierte Ansprechpartner für dieses Programm
Weitere Informationen bei sabine.milde@tu-ilmenau.de

