Als Hilfsmittel sind ausschließlich nicht programmierbare, nicht grafikfähige Taschenrechner sowie Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen zugelassen. Eine Liste mit zugelassenen Modellen finden Sie auf Moodle.
Hierbei ist zu beachten:
1. Es sind ausschließlich als Buch gebundene Gesetztestexte zulässig.
2. Unterstreichungen und farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Am Rand einer Norm dürfen Verweise auf andere Normen hinzugefügt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass keine Prüfungsschemata entstehen.
3. Zum leichteren Auffinden einzelner Vorschriften oder Abschnitte können Haftmarker (Post-its) benutzt werden, auf denen nur der entsprechende Verweis (z. B. „§ 253 HGB“) ergänzt werden darf. Zusätzliche Erläuterungen wie z. B. „§ 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung“ sind nicht zugelassen.
4. Jede weitere Aufnahme von Zetteln oder Erläuterungen ist untersagt.