FAQ
Here you will find frequently asked questions on the following topics
- exams
- Lectures and exercises
- Seminar papers and theses
Als Hilfsmittel sind ausschließlich nicht programmierbare, nicht grafikfähige Taschenrechner sowie Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen zugelassen. Eine Liste mit zugelassenen Modellen finden Sie auf Moodle.
Hierbei ist zu beachten:
1. Es sind ausschließlich als Buch gebundene Gesetztestexte zulässig.
2. Unterstreichungen und farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Am Rand einer Norm dürfen Verweise auf andere Normen hinzugefügt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass keine Prüfungsschemata entstehen.
3. Zum leichteren Auffinden einzelner Vorschriften oder Abschnitte können Haftmarker (Post-its) benutzt werden, auf denen nur der entsprechende Verweis (z. B. „§ 253 HGB“) ergänzt werden darf. Zusätzliche Erläuterungen wie z. B. „§ 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung“ sind nicht zugelassen.
4. Jede weitere Aufnahme von Zetteln oder Erläuterungen ist untersagt.
Die Klausuren des Fachgebiets beziehen sich grundsätzlich immer auf die aktuelle / zuletzt durchgeführte Vorlesung.
Für Klausuren werden grundsätzlich keine Stoffeingrenzungen oder Schwerpunktsetzungen vorgenommen. Prüfungsrelevant sind jeweils Vorlesungs- und auch Übungsinhalte.
Termine zur Einsichtnahme in die aktuellen Klausuren eines Semesters werden regelmäßig zu Beginn des Folgesemesters angeboten. Entsprechende Termine werden rechtzeitig auf der Homepage des Fachgebiets oder auf Moodle bekanntgegeben.
Um Einsicht in Ihre Klausur(en) zu nehmen, ist eine vorherige Einschreibung zwingend erforderlich. Details einer solchen Einschreibung werden ebenfalls rechtzeitig vorher bekanntgegeben.
Sie können einer Person des Vertrauens eine schriftliche Vollmacht erteilen, die an Ihrer Stelle die Klausur einsehen kann. Die betreffende Person muss sich zur Einsicht durch ihren Personalausweis sowie die Vorlage der Vollmacht identifizieren können.
Die vorherige Einschreibung zur Klausureinsicht unter Ihrem Namen muss trotzdem erfolgen!
Einzelklausuren in den Fächern Externes Rechnungswesen und Internes Rechnungswesen werden nur angeboten für Scheinschreiber, die nicht der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Medien angehören.
Melden Sie sich bitte sowohl in Ihrem Prüfungsamt als auch in unserem Sekretariat (per E-Mail) im Prüfungsanmeldezeitraum für eine der beiden Klausuren (Externes Rechnungswesen oder Internes Rechnungswesen) oder beide Klausuren einzeln an.
Im Falle, dass Sie beide Klausuren in einem Semester ablegen wollen, ist dies auch möglich. Sie erhalten dann zum Termin der Kombinationsklausur beide Einzelklausuren und können diese an dem Termin ablegen. Eine vorherige Anmeldung der Einzelklasuren in unserem Sekretariat ist in jedem Fall per E-Mail-Anmeldung erforderlich!
Bitte richten Sie Ihre Fragen bezüglich Vorlesungs- oder Übungsinhalten, Prüfungen etc. zuerst an den Übungsleiter. Kann er Ihnen nicht weiterhelfen, richten Sie Ihre Fragen an das Sekretariat.
Bitte führen Sie in Ihre E-Mail immer Ihre Telefonnummer und Ihren Studiengang mit auf.
Der Praktikumsbericht gilt für Praktika im Unternehmen während des Studiums.
Bitte nutzen Sie dafür folgende Vorlage: Berichtsbogen zum Fachpraktikum
Die Unterlagen zu den Übungen und Vorlesungen sind unter Moodle abrufbar.
In Ausnahmefällen ist das möglich. Die Vergabe von Plätzen in Übungsgruppen erfolgt jedoch auf Basis der offiziellen Stundenplanung. Folglich werden die Plätze in einer Übungsgruppe bevorzugt an diejenigen Studenten vergeben, für die dieser Übungstermin in ihrem Stundenplan explizit vorgesehen ist. Alle weiteren Interessenten werden nach vorhandenen Kapazitäten zugeteilt.
Bonuspunkte, die im Rahmen einer Fallstudie oder Bonusklausur erworben wurden, bleiben so lange erhalten, bis Sie sie in einer Klausur in Anspruch nehmen. Sollten Sie eine zugehörige Klausur nicht im gleichen Semester schreiben, können Sie die Bonuspunkte maximal ein weiteres Semester mitführen.
z. B. Bonuspunkte im Sommersemester 2020 erhalten, maximal mitzuführen bis Ende Wintersemester 2020/2021
Nein.
Werden Bonuspunkte im Rahmen einer Klausur in Anspruch genommen, gelten sie damit als verwendet. Dies gilt unabhängig vom Klausurergebnis, d. h. auch im Falle des Nichtbestehens.
Die Einschreibung erfolgt grundsätzlich in der ersten Semesterwoche. Die Themenliste wird ca. 10 Wochen vor Einschreibung auf Moodle online gestellt.
Die Kick-Off Veranstaltung findet grundsätzlich in der zweiten Semesterwoche statt. Diese ist obligatorisch!
Die Bearbeitungszeit beträgt 6-7 Wochen.
Nein
Eine Ausnahme bildet das Proseminar in jedem Wintersemester. Jeweils im Wintersemester werden alle online eingeschriebenen Studenten zentral vom Prüfungsamt auf die Fachgebiete der Fakultät verteilt. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Anzahl der freien Plätze, entscheidet das Los. Daher gelten keine Auswahlkriterien.
Dies ist keine zwingende Voraussetzung, aber dennoch dringend zu empfehlen.
Studierende, die vor ihrer Bachelorarbeit das Proseminar am Fachgebiet Rechnungswesen & Controlling absolviert haben, haben damit bereits Einblick in Forschungsschwerpunkte des Fachgebiets, in relevante Literatur sowie Erwartungen an die Art und Weise des wissenschaftlichen Arbeitens gewonnen. Dies wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Qualität der Bachelorarbeit und damit die Benotung aus.
Dies ist keine zwingende Voraussetzung, aber dennoch dringend zu empfehlen.
Studierende, die vor ihrer Masterarbeit das Hauptseminar am Fachgebiet Marketing absolviert haben, haben damit bereits Einblick in Forschungsschwerpunkte des Fachgebiets, in relevante Literatur sowie Erwartungen an die Art und Weise des wissenschaftlichen Arbeitens gewonnen. Dies wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Qualität der Masterarbeit und damit die Benotung aus.
Prinzipiell ist es möglich, Ihre Bachelor- oder Masterarbeit am Fachgebiet auch in Kooperation mit einem Unternehmen zu schreiben. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Themenstellung der Arbeit lässt eine wissenschaftliche Arbeit im Sinne der geltenden Prüfungsordnungen der TU Ilmenau zu. Themen, die keine wissenschaftliche Fragestellung beinhalten, müssen wir leider ablehnen.
- Die Themenstellung der Arbeit ist einem oder mehreren Arbeits- und Forschungsgebieten des Fachgebiets zuzuordnen. Nur dann können wir Sie auch bestmöglich betreuen.
Die Urheberrechte an Ihrer Abschlussarbeit obliegen Ihnen als Studierenden (vgl. § 12 (9) Master-Prüfungsordnung, Allgemeine Bestimmungen). Daher können Sie, nach erfolgreicher Begutachtung der Arbeit, auch selbst entscheiden, ob und in welcher Form Sie Ihre Abschlussarbeit veröffentlichen.
Einschränkungen können sich in zwei Fällen ergeben.
- Sollte Ihre Abschlussarbeit in Forschungsarbeiten des Fachgebiets eingebunden sein, werden wir vorab mit Ihnen Nutzungsart und -umfang der Abschlussarbeit und ihrer Ergebnisse schriftlich vereinbaren, um den Publikationsinteressen beider Seiten entsprechen zu können.
- Falls Sie Ihre Arbeit in Kooperation mit einem externen Partner geschrieben haben, so stehen diesem externen Partner eventuell ebenfalls Rechte an der Arbeit zu. Sie sollten daher vorab klären, inwiefern eine Veröffentlichung der Zustimmung dieser externen Partner bedarf bzw. ob eine Veröffentlichung sogar seitens dieser externen Partner ausgeschlossen wird (z.B. durch einen Sperrvermerk).