Management von Patentanmeldungen der TU Ilmenau

In Abhängigkeit von den Verwertungsaussichten für eine Erfindung wird gleichzeitig mit der Einreichung der Patentanmeldung beim DPMA ein Prüfungsantrag gestellt. Innerhalb von 8 bis 10 Monaten nach der Anmeldung der Erfindung beim DPMA erstellen die dortigen Prüfungsabteilungen einen ersten Prüfbescheid, indem die Erteilungsaussichten bewertet werden.

Auf Basis dieses Prüfbescheides erarbeitet der Schutzrechtsbeauftragte nach Rücksprache mit den Erfindern, dem betreffenden Fachgebiet und den Kollegen der Patentverwertungsagentur die jeweilige Anmeldestrategie (Nachanmeldungen im In- und / oder Ausland mit oder ohne Inanspruchnahme der Priorität).

Während des gesamten Anmeldeverfahrens werden die beteiligten Erfinder von dem Schutzrechtsbeauftragten über den aktuellen Verfahrensstand zeitnah informiert. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass alle Erfinderinnen und Erfinder ihre Kontaktdaten regelmäßig aktualisieren (auch nach Ausscheiden aus der Universität!)

KONTAKT

Schutzrechtsbeauftragter

Dr. Günter Mosel
Leibnizbau | Raum 4151
+49 (0)3677 69 4587
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