Management von vertraglichen Regelungen zu Erfindungen/Schutzrechten der TU Ilmenau

Der Schutzrechtsbeauftragte der TU Ilmenau ist für die Ausarbeitung, Abstimmung und Durchsetzung von vertraglichen Regelungen zum Umgang mit Erfindungen, Schutzrechten und sonstigem Know-How zuständig. Dazu zählen insbesondere:

  • vertragliche Regelungen mit Erfindern, die nicht Angehörige der TU Ilmenau sind,

  • Vereinbarungen zum Umgang mit gemeinschaftlichen Erfindungen

  • Patent- oder Erfindungsübertragungsverträge

  • Lizenzverträge

  • Geheimhaltungsvereinbarungen

  • Regelungen zum Umgang mit Erfindungen und Schutzrechten in Forschungs- und Kooperationsverträgen.

Letztere werden in enger Zusammenarbeit mit  dem Referat Forschungsservice und Technologietransfer und dem Justiziariat abgestimmt.

KONTAKT

Schutzrechtsbeauftragter

Dr. Günter Mosel
Leibnizbau | Raum 4151
+49 (0)3677 69 4587
E-Mail senden