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Überblick

Jeder Mensch, der sich Deutschland aufhält, hat die Pflicht, sich gegen einen Krankheitsfall abzusichern. Dafür gibt es in Deutschland zwei verschiedene Möglichkeiten: die gesetzliche Krankenkasse (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die Entscheidung, welche Form der Krankheitskostenabsicherung Sie wählen, müssen Sie umgehend nach Ihrer Einreise treffen. Bitte wägen Sie Ihre Entscheidung genau ab - ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht ohne Weiteres möglich. 


Die gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Kassen der Solidarität. Alle Mitglieder erhalten die gleichen Leistungen, müssen aber einen unterschiedlichen monatlichen Beitrag leisten, der von dem jeweiligen Einkommen abhängt. Jeder Lohnempfänger in Deutschland ist verpflichtet, in eine der gesetzlichen Krankenkassen einzutreten, wenn sein Einkommen mindestens 520,01 € im Monat beträgt aber nicht höher ist als 4.837,50 € / Monat ("Bemessungsgrenze"). Menschen ohne Einkommen, dazu zählen auch Studierende, sind berechtigt, für einen geringen Beitrag dem System beizutreten, wenn sie vorher bereits 12 Monate ununterbrochen beitragspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren oder versicherungspflichtig geworden sind. Leider sind nur Studierende im Bachelor- oder Masterstudium versicherungspflichtig. Wenn eine Person Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist, dann sind auch deren Kinder und der Ehepartner kostenfrei über diese Krankenkasse abgesichert - auch wenn sie selbst kein Geld verdienen. Umgekehrt kann auch ein*e Promotionsstudent*in bei seiner*m berufstätigen Ehemann / Ehefrau kostenfrei mitversichert sein.

Für Promovierende und Gastwissenschaftler*innen aus den Länden der EU gelten besondere Bestimmungen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen dieser Länder gelten auch in Deutschland und werden durch eine besondere Bescheinigung nachgewiesen (E 128), sofern nicht bereits die Europäische Versicherungskarte ausgegeben wurde.

Wenn Sie eine Arbeitsstelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in, Dozent*In oder Professor*in in Deutschland annehmen und somit von der TU Ilmenau direkt angestellt werden, sind Sie pflichtversichert in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl und brauchen sich im Vorfeld Ihrer Anreise nach Ilmenau nicht weiter zu kümmern.

 

Die privaten Krankenversicherungen

Personen, die nicht in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden können (oder wollen), müssen sich bei einer privaten Versicherungsgesellschaft (PKV) versichern. Die Tarife sind hier sehr unterschiedlich und variieren je nach Alter, Risiko einer Erkrankung und Höchstdauer der Versicherung. Private Krankenversicherungen gelten immer nur für die Person, die sie abgeschlossen hat. Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Krankenversicherung. Im Akademischen Service Center können Sie sich von Vertreter*innen verschiedener gesetzlicher Krankenkassenberaten lassen. Sie können so die für Ihre Verhältnisse passende Krankenversicherung mit den für Sie besten Konditionen finden. Wir raten Ihnen: Wenn Sie die Möglichkeit haben, unmittelbar nach Ihrer Einreise nach Deutschland in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) einzutreten, nutzen Sie diese Möglichkeit. Es kann später schwer bis unmöglich werden, aus einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

 

Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen

Höchstwahrscheinlich sind Sie in Ihrem Heimatland versichert. Ihre Versicherung deckt aber eventuell nicht alle Kosten in Deutschland ab. Erkundigen Sie sich schon vor der Einreise sehr genau, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen dürfen. Wenn Sie zuhause über keinen Versicherungsschutz verfügen, müssen Sie sich in Deutschland dennoch versichern.

Auch die privaten Krankenversicherungen anderer Länder können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären. Ob Ihre private Versicherung in Deutschland anerkannt wird lassen Sie bitte in Deutschland von einer*m Vertreter*In einer gesetzlichen Krankenversicherung prüfen und holen sich dort eine Befreiung von der GKV, falls dies so ist.