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Überblick

Hier erhalten Sie steuerrechtliche Informationen zur Steuerpflicht in Deutschland und der Doppelbesteuerung.

Falls Sie Ihren Aufenthalt an der Technischen Universität Ilmenau im Rahmen eines Stipendiums verbringen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des deutschen Einkommenssteuergesetzes von der Steuer befreit. Hier empfiehlt sich Rücksprache mit Ihrem*r jeweiligen Stipendiengeber*in. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuert werden muss. 

Falls Sie an der Technischen Universität Ilmenau mit einem Arbeitsvertrag arbeiten werden, gilt für Sie folgendes:

  • Ausländische Arbeitnehmer*innen, die in Deutschland einen Wohnsitz begründen oder sich während eines zeitlich zusammenhängenden Zeitraums von mehr sechs Monaten in Deutschland aufhalten, unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht.
  • Als Wohnsitz gilt beispielsweise eine Wohnung, die (auf gewisse Dauer) angemietet und auch benutzt wird; nicht dagegen eine Unterkunft im Hotel.
  • Die unbeschränkte (deutsche) Steuerpflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle inländischen und ausländischen Einkünfte. Dies gilt aber nur, soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelungen, beispielsweise nach den jeweiligen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, bestehen.
  • Die für Sie anfallenden Steuern werden unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen.
  • Mit einigen Ländern gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrer*innen und Forscher*innen, die für höchstens zwei Jahre nach Deutschland kommen, um hier in einer öffentlichen Forschungseinrichtung zu forschen, ihre Steuern im Heimatland zahlen können.

Bitte erkundigen Sie sich, welche steuerlichen Bestimmungen in Ihrem Heimatland gelten, um dies bei späteren Steuererklärungen berücksichtigen zu können.  In Zweifelsfällen sollte ein Steuerberater im Heimatland oder auch in Deutschland konsultiert werden.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Steuern für internationale Forscher*innen in Deutschland