Diese Website richtet sich an Wissenschaftler*innen. Studierenden empfehlen wir die we4you-Anreise-Website.

Brauche ich ein Visum zur Einreise?

Die Fragen zu Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden, Wissenschaftler*innen, Gastwissenschaftler*innen und Forscher*innen sind vor allem durch das Aufenthaltsgesetz – AufenthG (für Ausländer*innen, die keine EU-Bürger*innen sind) und das Freizügigkeitsgesetz/EU (für EU-Bürger*innen) bestimmt.

Grundsätzlich gilt: EU-Bürger*innen und Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) genießen Freizügigkeit und dürfen ohne Visum einreisen. Zudem sind Bürger*innen der folgenden Staaten von der Visumspflicht befreit: USA, Kanada, Brasilien, Japan und Korea.

Staatsangehörige aus Drittstaaten, Staaten die nicht der EU oder dem EWR angehören, benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in die Bundesrepublik zunächst ein zweckgebundenes Einreisevisum und im Anschluss einen zweckgebundenen Aufenthaltstitel.

Welche Dokumente für ein Einreisevisum zum Zwecke eines Studiums oder zum Arbeiten bzw. Forschen benötigt werden, unterscheidet sich von Land zu Land geringfügig. Am besten fragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland nach oder besuchen deren Website. Meistens gibt es ein Merkblatt in Ihrer Muttersprache. Ausführliche, offizielle Informationen zu Visabestimmungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Für Forschende aus Nicht-EU-Staaten bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitere Informationen.

Hinweis: Reisen Sie bei Visumspflicht auf keinen Fall mit einem Touristen-Visum nach Deutschland! Es lässt sich nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln!

 

Brauche ich einen Finanzierungsnachweis?

Um ein Visum zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Zulassung für das Studium oder die Promotion besitzen und die Finanzierung Ihres Lebens in Deutschland durch eigenes Kapital gesichert ist. Für diesen Nachweis gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche Variante die günstigste ist, hängt auch vom Heimatland ab. Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland. Dort erhalten Sie ein Merkblatt, das die Besonderheiten Ihres Landes berücksichtigt.

Insofern Sie die Zusage der Universität besitzen, dass Sie als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in eingestellt werden, gilt dies gleichzeitig als Finanzierungsnachweis. Da Sie als Arbeitnehmer in diesem Falle versicherungspflichtig beschäftigt werden, gilt dies ebenfalls als Nachweis einer notwendigen, gültigen Krankenversicherung.

 

Wo bekomme ich Hilfe?

Solange Sie noch in Ihrem Heimatland sind, wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung. Sind Sie bereits in Deutschland und haben ein Anliegen zu Ihrem Visum oder Aufenthaltstitel, hilft Ihnen die Ausländerbehörde im Aufenthaltsort. In der Regel läuft Ihr Einreisevisum nach 3 - 6 Monaten aus. Daher müssen Sie nun einen passenden Aufenthaltstitel für Ihren weiteren Aufenthalt beantragen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Ausländerbehörde des Ilmkreises in Arnstadt.

 

Was brauche ich noch zur Einreise?

Um nach Deutschland einzureisen, wird eine gültige ID-Karte bzw. ein Reisepass vorausgesetzt. Zum Zeitpunkt des Antrages für ein Visum darf Ihr Pass nicht älter als 10 Jahre sein. Der Pass sollte zum Zeitpunkt der späteren Heimreise, also am Ende Ihres Aufenthaltes in Deutschland, noch mindestens drei Monate gültig sein.

 

Was muss bedacht werden, wenn meine Familie nachreisen möchte?

Voraussetzungen, dass der / die Partner*in nachreisen darf, sind eine Aufenthalts- (bei mehr als 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland) oder Niederlassungserlaubnis und ein fester Wohnort des / der Ausländers*in in Deutschland. Die nachreisende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich in einfachem Deutsch verständigen können. Weitere Vorraussetzungen für den / die Partner*in und Kinder erhalten Sie bei der Ausländerbehörde. Gesetze zum Ehegatten und Familiennachzug sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt.

Weiterführende Informationen zum Thema Visum und Aufenthaltstitel in Deutschland

  • hrk.de - ein Angebot der Hochschulrektorenkonferenz
  • research-in-germany.org - ein Angebot des Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • daad.de - ein Angebot des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
  • make-it-in-germany.com - ein Angebot der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland