
Prof. Dr.-Ing. habil. Armin Zimmermann
Dekan der Fakultät
Anschrift:
Technische Universität Ilmenau
Fakultät für Informatik und Automatisierung
PF 10 05 65
98684 Ilmenau
Besucher Adresse:
Helmholtzplatz 5
Zusebau 2005
98693 Ilmenau
Tel.: +49 3677 69 2808
Fax: +49 3677 69 1476
Satzung des „Vereins zur Förderung der Fakultät für Informatik und Automatisierung“
Präambel
Die heutige Zeit ist gekennzeichnet durch den Strukturwandel von der hoch entwickelten Industriegesellschaft zur Informationsgesellschaft. Informations- und Kommunikations-Technologien nehmen hierbei die Rolle von Schlüsseltechnologie ein, deren Einfluss auf alle Bereiche der Gesellschaft in großem Maße wirksam wird. Erst durch ihren Einsatz wird der Übergang in die vernetzte Informations- und Kommunikationsgesellschaft möglich. Der damit verbundene Umbruch erfordert neue Denk- und Verhaltensweisen zur Eröffnung und Nutzung neuer Dimensionen durch den Einsatz digitaler Technik und deren Nutzung in verteilten Anwendungen. Informationen sind ein relevanter Marktfaktor. Informationen müssen am richtigen Ort zur richtigen Zeit in der richtigen Aufbereitung zur Verfügung stehen. Dies ist unbedingte Voraussetzung für das heutige und zukünftige Bestehen auf internationalen Märkten.
Mit dem seit Februar 1996 vorliegenden Bericht der Bundesregierung "Info 2000 - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" konkretisiert die Bundesregierung die Bedeutung des Technologiefeldes Information und Kommunikation für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Marktchancen sind dabei nicht im Bereich von Standardsoftware- und Kommunikationssystemprodukten zu suchen. Hier ist die Konkurrenz, insbesondere aus den USA, aber auch Fernost dominant. Die Marktlücke liegt in der ständig nachwachsenden Anfrage von spezifischen, anwendungs- orientierten Entwicklungsumgebungen und Methoden, die es gestatten, sehr schnell innovative Produkte mit hohem I&K-Anteil bereitzustellen. Die Anbieter von Produkten und Leistungen mit hohem I&K-Anteil benötigen den ständigen und frühzeitigen Zugang zu technischen und technologischen Innovationen, die sich aus Forschungsergebnissen ableiten lassen.
An dieser Stelle sind alle Forschungsträger und somit auch die Universitäten gefordert, ihren Beitrag zu erbringen. Neben ihrer Aufgabe auf dem Gebiet der Grundlagenforschung müssen Universitäten mehr denn je auf Anforderungen der Wirtschaftsunternehmen reagieren können. Dazu gehört u.a.:
In diesem Sinn besteht das Ziel des Vereins zur Förderung der Fakultät für Informatik und Automatisierung in der gemeinnützigen Schaffung von Voraussetzungen für eine enge Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und Unternehmen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien.
§ 1
Name, Sitz und Zweck des Vereins
§ 2
Aufgaben
Aufgaben des Vereins sind die Vertiefung, Förderung und Pflege der Gemeinschaftsarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie auf ausschließlich gemeinnütziger Basis. Der Verein versucht dieser Aufgabe gerecht zu werden insbesondere durch gemeinsame Veranstaltungen zu Problemen in Wissenschaft und Praxis;
§ 3
Mitgliedschaft
Dem Verein zur Förderung der FIA können zugehören:
Als ordentliche Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Behörden und Personenvereinigungen sowie Verbände, Vereine, Gesellschaften und gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform aufgenommen werden, deren Tätigkeit oder fachliches Interesse im Zusammenhang mit der Fakultät für Informatik und Automatisierung steht.
Außerordentliche Mitglieder können werden: Studierende der TU Ilmenau.
§ 4
Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft
Der Antrag zur Aufnahme in den Verein zur Förderung der Fakultät für Informatik und Automatisierung muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden, der über ihn entscheidet. Die Aufnahme setzt die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Vorstandes voraus. Bei Ablehnung des Antrages steht dem Betroffenen die Beschwerde an den Vorstand zu. Über diese entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Deren Entscheidung ist endgültig.
Der Aufnahmebeschluss ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Mit dem Eingang dieser Mitteilung beim Antragsteller beginnt die Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft endet:
Ein solcher Beschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit des Vorstandes. Vor der Beschlussfassung des Vorstandes ist das betreffende Mitglied zu hören. Dieses hat das Recht, sich gegen diesen Beschluss innerhalb von einem Monat nach Eingang der Mitteilung des Beschlusses schriftlich beim Vorstand zu beschweren. Die nachfolgende Mitgliederversammlung entscheidet endgültig über die Beschwerden.
Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit das Mitglied nicht von noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Verein. Die satzungsgemäßen Rechte erlöschen mit Beendigung der Mitgliedschaft.
§ 5
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben Anspruch auf Unterrichtung über die vom Verein zur Förderung der FAI geförderten Forschungsvorhaben, durchzuführende wissenschaftliche Kolloquia und alle sonstigen Förderungsvorhaben bzw. die erreichten Ergebnisse sowie auf vergünstigte Teilnahme an dessen Veranstaltungen.
Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind gehalten, Anträge an die Organe des Vereins im Rahmen seiner Satzung und den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach besten Kräften zu unterstützen.
§ 6
Beiträge und Kostenaufbringung
Die zur Erfüllung des Vereinszweckes notwendigen Mittel werden aufgebracht durch:
Die Mittel dürfen nur den gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben dienen und hierzu auch angesammelt werden (§ 5, Ziffer 4, Gem. VO).
Die Verwaltungsausgaben sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
§ 7
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins zur Förderung der FIA sind:
§ 8
Mitgliederversammlung
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind unverzüglich einzuberufen:
§ 9
Der Vorstand
Von den Mitgliedern des Vorstandes sollen möglichst vier Mitglieder der Fakultät sein. Die Vorstandsmitglieder müssen ordentliche Vereinsmitglieder sein und werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
§ 10
Revision
§ 11
Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
Die Satzung wurde am 15.04.2024 angenommen
Ilmenau, den 18.03.2025
Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 24.04.2002 geändert (§1, Absatz 3, zweiter Satz).
Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 26.3.2006 geändert (§10, Absatz 1 und 2).
Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 27.04.2009 geändert (§1, Absatz 2).
Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 15.04.2024 geändert.