Voraussetzung Schulabschluss
Dein Schulabschluss muss für das Studium in Deutschland akzeptiert werden. Dafür gibt es zwei Kriterien.
- In der Regel muss dein Schulabschluss auch in deinem Heimatland ein Studium an einer anerkannten Hochschule erlauben.
- Zusätzlich wird dein Schulabschluss mit dem deutschen „Abitur“ verglichen. Das Abitur ist in Deutschland der Schulabschluss, der ein Studium an einer Hochschule erlaubt und als „Hochschulzugangsberechtigung“ (HZB) gilt.
Wenn du dich an der TU Ilmenau bewirbst, dann wird unsere Internationale Zulassungsstelle deine Dokumente prüfen und dich über das Ergebnis informieren. Es gibt direkte Zulassungen und bedingte Zulassungen (Zulassung mit einer Bedingung, die vor dem Studium erfüllt werden muss). Informationen zu bedingten Zulassungen findest du auf dieser Seite unter "Sprachkurs" und "Studienkolleg“.
Über die Bewertung deiner Zeugnisse kannst du dich vorab selbst informieren. Unsere Internationale Zulassungsstelle arbeitet nach den Empfehlungen der Kultusminister aller Bundesländer Deutschlands. Unter Anabin findest du das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse (nur in deutscher Sprache).
Eine sehr übersichtliche Zulassungsdatenbank bietet auch die Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Viele weitere Informationen kannst du auch unter study-in-germany.de finden.
Voraussetzung Sprache
Alle Bachelorstudiengänge an der TU Ilmenau werden in deutscher Sprache angeboten.
Das Aufenthaltsgesetz in Deutschland begrenzt die Zeit, in der du vor dem Studium in Deutschland die Sprache lernen darfst. Deshalb benötigst du schon vor der Einreise nach Deutschland gute Kenntnisse der deutschen Sprache.
Für die Bachelorbewerbung an der TU Ilmenau musst du mindestens ein B1 Sprachzertifikat nachweisen. In diesem Fall kannst du eine bedingte Zulassung bekommen. Mit einem C1 Sprachzertifikat kannst du direkt für das Fachstudium zugelassen werden.
Informationen über die akzeptierten Sprachzertifikate findest du auf dieser Seite. Bitte beachte, dass die Zertifikate bei der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein dürfen.